Koordination Schweiz - Michael Keller:

Case Management

       
       

Standortbestimmung

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Ziele

  • Die Ziele sind ausgehandelt und verbindlich festgelegt.
  • Es ist definiert, was, wie in welchem Zeitraum erreicht werden soll.

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Massnahmenplanung

  • Die Bedingungen für das Erreichen der formulierten Ziele sind geschaffen.
  • Die gemeinsame Planung des Unterstützungsangebotes ist erstellt.

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Durchführung und Leistungssteuerung

  • Das benötigte Leistungsangebot wird bedarfgerecht erbraucht.
  • Der Massnahmenplan wird zielgerichtet umgesetzt.
  • Der Verlauf wird beobachtet und gesteuert.
  • Die Informationen über den Fallverlauf werden gewonnen, um rechtzeitig intervenieren zu können.

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Auswertung

  • Die Zielerreichung ist überprüft.
  • Die Ergebnisse und die Zusammenarbeitsprozesse sind beurteilt.
  • Der Entscheid über den Fallsabschluss ist gefällt.

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