Koordination Schweiz - Michael Keller:

Update vom 11.4.2010

Menu 'Expertensysteme': Unter der Kategorie 'Leistungsmanagement' ist die interaktive Anwendung

mit folgendem Aufbau installiert:

  • Liegt der Zeitpunkt der Prüfung der Adäquanz vor?
  • Liegt ein organisches Korrelat bzw. ein oganischer Befund vor?
  • Sachverhalt Ihres Dossiers: Auswahl von sechs Möglichkeiten.
  • Einteilung des Unfalles nach objektiven Kriterien: leichte, mittlere, schwere Ereignisse
  • Welche Rechtsprechung kommt zur Anwendung: HWS- oder Psycho-Praxis?
  • Wieviele der massgebenen Kriterien sind erfüllt?
  • Entscheid über die Adäquanz mit Dossierbeleg.

Ich freue mich, wenn Sie mit dem neuen Expertensystem arbeiten; dabei bin ich Ihnen für Ihre Feedbacks und Ihre Verbesserungsvorschläge dankbar.

Nach oben

Update vom 4.4.2010

Menu 'Medizin und Recht': Neu installiert ist das Untermenu 'Schreckereignis' mit folgenden Themen:

  • Definition und Unfallbegriff
  • Adäquater Kausalzusammenhang: Grundsatz bei Schreckereignissen
  • Adäquater Kausalzusammenhang: Hohe Anforderungen
  • Adäquater Kausalzusammenhang: Verneint
  • Adäquater Kausalzusammenhang: Bejaht
  • Sachverhalt gemäss Urteil 8C_552/2007 vom 1.9.2008
  • Beurteilungskriterien, die auch bei einem Überfall zur Bejahung der Adäquanz führen.

Menu 'UVG': Das Untermenu 'Koord. UVG/UVG' ist zum Thema 'Leistungspflicht bei negativem Kompetenzkonflikt überarbeitet:

  • Art. 78a UVG: Streitigkeiten
  • Urteil 8C_293/2009 vom 23.10.2009
  • Vorgehen in der Praxis: UVG Ad-Hoc-Empfehlung 03/89 (rev. 26.10.2009)  

Nach oben

Update vom 28.3.2010

Menu 'Medizin und Recht': Das Menu 'Tinnitus / Schlafstörung' ist mit folgenden Inhalten überarbeitet:

  • Grundlagen
  • Natürlicher Kausalzusammenhang
  • Adäquater Kausalzusammenhang
  • Schlafstörungen (infolge Tinnitus)

Expertensysteme: Fragen für medizinische Standortbestimmungen und Gutachten: Die Fragen zur Arbeitsunfähigkeit unterscheiden zum Einen neu zwischen Voll- und Teilpensum und zum Andern zwischen einer laufenden Beurteilung und einer Schlussbegutachtung.

Nach oben

Update vom 21.3.2010

Menu 'Medizin und Recht': Das Untermenu 'Zeckenbiss: Lyme-Borreliose, FSME' ist mit folgenden Inhalten überarbeitet:

  • Unfallbegriff
  • Beschwerdebilder
  • Stadien und Beschwerden der Borreliose
  • Phasen und Beschwerden der FSME
  • Adäquater Kausalzusammenhang

Menu 'Kausalität', Untermenu 'Natürliche Kausalität': Installiert ist ein Auszug der Erw. 2.2 des Urteils vom 17.11.2009 - Gleiche Handhabung im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht:

  • Die Grundsätze bezüglich der Tatfrage der natürlichen Kausalität können auch für haftpflichtrechtliche Fälle zur Anwendung gelangen, zumal insoweit - anders als bei der Rechtsfrage der Adäquanz (vgl. BGE 123 III 110 E. 3a und b S. 113 f.; 134 V 109 E. 8.1 S. 119) - Gründe für eine unterschiedliche Handhabung im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht nicht ersichtlich sind.

Nach oben

Update vom 14.3.2010

Menu 'UVG': Obwohl die Abfindung gemäss Art. 23 UVG an Bedeutung verloren hat, ist neu - zur Vervollständigung des Leistungskataloges - auch das Untermenu 'Abfindung' mit folgenden Inhalten installiert:

  • Gesetz / Verordnung
  • Bedeutung
  • Rechtsprechung
  • Berechnungsbeispiel
  • Frage für Gutachten

Menu 'Medizin und Recht': Das Untermenu 'Posturographie (Gleichgewichtsanalyse)' ist mit folgenden Inhalten überarbeitet:

  • Definition mit Bildern
  • Unfallkausalität: Beweiswert

Menu 'Medizin und Recht': Das Untermenu 'Fibromyalgie' ist mit folgenden Inhalten überarbeitet:

  • Definiton
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Adäquater Kausalzuammenhang

Nach oben

Update vom 7.3.2010

UVG Ad-Hoc-Empfehlungen: An der Sitzung vom 4.3.2010 hat die UVG Ad-Hoc-Kommission folgende Empfehlungen revidiert:

Das Inhaltsverzeichnis ist angepasst. Die ersetzten Empfehlungen stehen Ihnen weiterhin im Archiv zur Verfügung. Die franzöischen Übersetzungen folgen.

 

Erste Schritte des neuen Hauptmenus 'Sozialversicherungsabkommen'. Aktuell sind folgende Untermenus installiert:

 

Untermenu 'FZA'

 

Untermenu 'VO Nr. 1408/71

 

Untermenu 'VO Nr. 574/72'

 

Untermenu 'BGE (Leitentscheide)

  • Nichtberufsunfälle (UVG) sind Leistungen bei Krankheit.
  • Übergangsentschädigung (UVG) ist eine soziale Vergütung gemäss Art. 4 Abs. 1 VO 1408/71
  • Medizinische Massnahmen der IV sind Leistungen bei Krankheit.
  • Staatsvertragsrecht geht Landesrecht vor

Untermenu 'Grundlagen'

  • Einführung
  • Grundprinzipien (Koordinationsrecht)
  • Versichertenunterstellung

Untermenu 'Vertragsstaaten'

  • Ziel
  • Länder im Überblick
  • Liste der Sozialversicherungsabkommen

Untermenu 'AHV/IV'

  • Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP)
  • Entsendungsmerkblatt EU/EFTA
  • Merkblatt Arbeitnehmende im Ausland und ihre Angehörigen
  • Kreisschreiben über das Verfahren zur Leistungsfestsetzung in der AHV/IV (KSBIL)
  • Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Untermenu 'UVG'

  • Verhältnis zum europäischen Recht
  • Personen mit Vorrechten nach internationalem Recht
  • Entsandte Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
  • Auswirkungen des Abkommens über den freien Personenverkehr auf die Unfallversicherung
  • Versicherungsleisungen: Leistungsaushilfe
  • Berufskrankheit

Untermenu 'BVG'

  • Expertensysteme: Strukturierte Anwendung der Sozialversicherungsabkommen
  • Mitteilungen über die berufliche Vorsorge
  • Verbindungsstelle

Untermenu 'Adressen'

  • Träger und Stellen, die von den zuständigen schweizerischen Behörden bezeichnet worden sind
  • Adressen der schweizerischen Verbindungsstellen zun zuständiger Träger
  • Anlaufstellen in den Kantonen im Bereich Familienzulagen
  • Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

Untermenu 'Formulare' 

 

Menu 'IV', Untermenu 'IV-Revisionen: Stand der 6. IV-Revision per 24.2.2010 - Pressemitteilung des EDI:

  • Zusammenfassung
  • Eingliederungsorientierte Rentenrevision
  • Kostenwahrheit im Finanzhaushalt der IV
  • Mehr Wettbewerb bei Hilfsmitteln zugunsten tieferer Kosten
  • Assistenzbeitrag zur Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung
  • Finanzielle Auswirkungen der IV-Revision 6a

Nach oben

Update vom 28.2.2010

Ich begrüsse herzlich Pro Infirmis als neuen Partner mit Logo und auch die neuen Partner ohne Logo.

 

Der Marktplatz ist benutzerfreundlicher gestaltet. Ich freue mich, wenn Sie die Marktstände besuchen.

 

Menu 'UVG': Das Untermenu 'Versicherte Personen' ist überarbeitet und neu strukturiert.

 

Menu 'Beweis / Kausalität', Untermenu 'Unfallschwere':

  • Gemäss Urteil vom 21. Januar 2010 ist der Unfall der Versicherten (Sturz beim Aussteigen aus dem Auto) auf Grund des augenfälligen Geschehensablaufs mit den sich dabei entwickelnden Kräften unbestrittenermassen als leicht zu bezeichnen.
  • Gemäss Urteil vom 5.12.2009 führt ein Delta-v von 2.8 bis 6.6 (= leichter Unfall) zur direkten Verneinung der Adäquanz.
  • Urteil vom 4.6.2009: Es sind verschiedene Beispiele zur Unfallschwere bei Hand- resp. Fingerverletzungen installiert.

Menu 'Beweis / Kausalität', Untermenu 'Psycho-Praxis' oder Untermenu 'HWS-Praxis': Im Urteil vom 29.1.2010 wird die Anzahl Kriterien für die Bejahung der Adäquanz präzisiert:

  • Mittelschwerer Unfall: 3
  • Mittelschwerer Unfall im Grenzbereich zu den leichten Fällen: 4

Menu 'Beweis / Kausalität', Untermenu 'HWS-Kriterien': Im Urteil vom 29.1.2010 sind drei Kriterien erfüllt:

  • Erhebliche Beschwerden
  • Fortgesetzte, spezifische, belastende ärztliche Behandlung
  • Erhebliche Arbeitsunfähigkeit  trotz ausgewiesener Beschweden

Menu 'Medizin und Recht', Untermenu 'fMRT / Uprigth-MRI': Installiert ist ein Auszug der Erwägung 6.1 des Urteils vom 25.1.2010: 

  • Eine Verursachung der Diskushernie im Bereich C5/C6 ist durch den Unfall sehr unwahrscheinlich. Soweit die Versicherte sich auf die Untersuchung mittels einer funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT; englisch: functional magnetic resonance imaging, fmri) an der Halswirbelsäule (HWS) beruft, ist daran zu erinnern, dass diese Untersuchungsmethode, jedenfalls nach dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft, kein geeignetes Beweismittel zur Beurteilung der Unfallkausalität von Beschwerden nach HWS-Traumen darstellt (BGE 134 V 231). Somit kann auch aufgrund der Vorbringen der Versicherten ein organischer Unfallschaden, welcher zu einer direkten Bejahung der Adäquanz führen würde, nicht nachgewiesen werden. 

Nach oben

Update vom 21.2.2010

Ich begrüsse herzlich Sanitas als neuen Partner mit Logo und auch die neuen Partner ohne Logo.

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'IV-Grad: Statistik': Installiert ist ein Auszug des Urteil vom 27.1.2010: Bestimmung der massgebenden Tabelle der Lohnstrukturerhebung.

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Valideneinkommen': Das Urteil vom 4.1.2010 befasst sich mit der Berücksichtigung von Überstunden.

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Invalideneinkommen': Gemäss Urteil vom 19.10.2009 kann nicht auf die Salärempfehlungen des KV angestellt werden. Die Tabellenlöhne kommen zur Anwendung.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Berufskrankheit': Gemäss Urteil vom 11.1.2010 ist eine Diskushernie keine Berufskrankheit.

 

Menu 'Lernprogramme': Den aktuellen Lernprogrammen 'Fallabschluss - Rückfall - Spätfolgen' und 'Natürlicher Kausalzusammenhang' sind zusätzliche, verlinkte Fragenübersichten beigefügt.

Nach oben

Update vom 14.2.2010

Ich begrüsse herzlich Aon (Schweiz) AG als neuen Partner mit Logo und auch die neuen Partner ohne Logo.

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Gutachten' (Aktengutachten): Zusammenfassung eines Aspektes des Urteils vom 25.1.2010:

  • Versicherte lehnt Begutachtung ab.
  • Versicherer veranlasst ein Aktengutachten ohne die Versicherte zu informieren.
  • Vorgehen Versicherer entspricht nicht vorgesehenem Ablauf.
  • Aktengutachten erhält nur den Beweiswert einer Stellungnahme einer versicherungsinternen Fachperson.

Menu 'ATSG', Untermenu 'Unfall': Urteil vom 11.1.2010 - Überanstrengung

 

Sachverhalt:

  • Die Versicherte begleitete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Rollstuhlpatientin zur Toilette. Die Versicherte stand dabei auf der einen Seite der Patientin und stützte diese, auf der anderen Seite begleitete eine Praktikantin die zu betreuende Person. Als die Patientin unvermittelt kollabierte, musste die Versicherte stärker zugreifen, wobei sie einen einschiessenden Schmerz in der Schulter verspürte.

Resultat:

  • Unfallbegriff ist nicht erfüllt.
  • Unfallähnliche Körperschädigung ist infolge fehlender Diagnose gemäss Art. 9 Abs. 2 UVV nicht erfüllt.

Menu 'Medizin und Recht', Untermenu 'EFL': Zur Bedeutung von EFL ist die Erw. 5.2 und 5.3 des Urteils vom 25.11.2009 installiert.

 

Menu 'Kausalität', Untermenu 'Adäquanz: Allgemein': Das Urteil vom 28.10.2009 thematisiert u. a. folgenden Sachverhalt: Natürliche Kausalität offen gelassen, Adäquanz verneint.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'UVG-Versicherer': Installiert ist die aktuelle Liste aller UVG-Versicherer per 1.1.2010.

Nach oben

Update vom 7.2.2010

Menu 'Lernprogramme': Neu ist das Lernprogramm

mit folgenden Fragen installiert:

  • Gestützt auf welche Rechtsgrundlage dürfen sie Versicherungsleistungen für Rückfälle und Spätfolgen bezahlen?
  • Was verstehen sie unter einem Rückfall (Definition)?
  • Was verstehen sie unter einer Spätfolge (Definition)?
  • Wer hat das Vorliegen eines Rückfalles zu beweisen?
  • Wann kann ein Leistungsfall (Grundfall) abgeschlossen werden?
  • Was verstehen sie unter einer namhaften Besserung des Gesundheitszustandes?
  • Gelten therapeutische Massnahmen, die primär dazu dienen, Schmerzen zu lindern und eine Stabilisierung des Erreichten zu bewirken, als namhafte Besserung?
  • Gilt ein jährlicher Kuraufenthalt, welcher die Beschwerden für eine begrenzte Zeit zu lindern vermag, als namhafte Besserung?
  • Ist bei einem Fallabschluss ohne Rente oder Integritätsentschädigung eine formelle Verfügung notwendig?
  • Sie haben lediglich ein einfaches Schreiben der versicherten Person geschickt und in diesem mitgeteilt, dass sie den Fall (ohne Rente und ohne Integritätsentschädigung) abschliessen. Ist dieser Fall rechtskräftig abgeschlossen?
  • Sie haben gar kein Schreiben verfasst; sie haben lediglich den Fall im EDV-System administrativ abgeschlossen und den Fall archiviert. Ist dieser Fall rechtskräftig abgeschlossen?
  • Sie haben einen Fall nach einem Monat ohne Schreiben abgeschlossen. Mit weiteren Behandlungen war nicht mehr zu rechnen. Nach zwei Jahren schickt ihnen die versicherte Person Rechnungen von erneut notwendigen Behandlungen. Wie beurteilen sie die Situation?
  • Eine versicherte Person erleidet eine Schulterverletzung. Sie schliessen den Fall ohne Schreiben im Januar ab. Von Januar bis September erfolgen beim Arzt keine Konsultationen. Im Oktober erfolgt eine erneute Behandlung; dabei macht die versicherte Person geltend, sie hätte durchgehend Schmerzen gehabt. Erfolgt die weitere Behandlung über den Grundfall oder liegt ein Rückfall vor?
  • Welches sind die Anforderungen an mögliche Brückensymptome?
  • Wieso ist es für die Bezahlung später eingereichter Rechnungen wichtig, ob der Fall früher rechtskräftig abgeschlossen wurde?
  • Ist ein Wiederaufflackern vermeintlich geheilter Unfallfolgen dem Grundfall zuzuordnen oder liegt ein Rückfall vor?
  • Gelten die Bezahlung der Kosten für eine Metallentfernung und der entsprechenden Taggelder, auch wenn diese Operation Jahre zurückliegt, als Rückfall?
  • Die versicherte Person ist arbeitsunfähig: Welche Konsequenzen hat ihr Entscheid für den versicherten Verdienst für das Taggeld, ob die weitere Fallbearbeitung via Grundfall oder Rückfall erfolgt?
  • Gelten Rückfälle und Spätfolgen administrativ als neue Unfälle?
  • Massive Knieverletzung im Alter von 15 Jahren (ohne UVG-Deckung). Mit 35 Jahren ist eine unfallbedingte Operation (Arthrose) angezeigt. Die versicherte Person wird dadurch arbeitsunfähig. Sind Heilungskosten und Taggelder über den UVG-Versicherer des aktuellen Arbeitgebers gedeckt?

Menu 'UVG', Untermenu '1. UVG-Revision': Installiert sind die wichtigsten Beschlüsse vom 29.1.2010 der SGK-NR (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit):

  • Zeitplan
  • Höchstbetrag des versicherten Verdienstes
  • Mindestinvaliditätsgrad / nicht objektivierbare Beeinträchtigungen
  • UVG-Invalidenrente im AHV-Alter
  • Witwen- bzw. Witwerrente
  • Unterstellung SUVA / UVG-Versicherer gemäss Art. 68 UVG
  • Zusatzversicherungen durch die Suva
  • Grossereignisse  

Menu 'BVG-Mitteilungen': Installiert sind die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 116 vom 28.1.2010:

 

Hinweise

  • Aktualisierung des Merkblattes 6.06 der Informationsstelle AHV/IV: Freiwillige Versicherung
  • Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Eröffnung der Vernehmlassung
  • Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2008
  • Zusammenstellung der Mitteilungen Nr. 101-116

Stellungnahme

  • Freizügigkeitseinrichtung: vollständiger Bezug der Altersleistung anstelle eines teilweisen Vorbezuges für Wohneigentum in den fünf Jahren vor dem ordentlichen Rentenalter

Rechtsprechung

  • Selbständigerwerbende: kein Teilvorbezug möglich für Betriebsinvestitionen
  • Beginn der Verjährungsfrist der Beitragsforderung nach Anschluss an die Auffangeinrichtung gemäss Art. 12 BVG
  • Scheidung: Voraussetzungen für ein Abweichen von der hälftigen Teilung der Guthaben der 2. Säule
  • Teilnahme der Vorsorgeeinrichtung am vorinstanzlichen Verfahren nach Art. 25a FZG als Legitimationsvoraussetzung für das bundesgerichtliche Verfahren
  • Aufteilung des Zinsverlustes auf einem während Dauer der Ehe erfolgten Vorbezug für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
  • Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtung, vor Auszahlung des Vorbezugs an einen geschiedenen Ehegatten das Scheidungsurteil einzuverlangen und den Vollzug einer allenfalls angeordneten Vorsorgeausgleichsteilung zu überprüfen?

Erratum

  • Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 115 Anhang: Neue Tabelle ab 1. Januar 2010 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3) nach Jahrgang 

Nach oben

Update vom 31.1.2010

Menu 'Expertensysteme': Aus dem Bereich des Leistungsmanagements ist die interaktive Anwendung 

mit folgenden Modulen neu installiert:

  • Basis
  • Organisches Substrat
  • Psychische Fehlentwicklung
  • Natürlicher Kausalzusammenhang
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Heilbehandlung
  • Integritätsentschädigung
  • Vorgerücktes Alter
  • CRPS, komplexes Schmerzsyndrom, Algodystrophie, Morbus Sudeck
  • Haushalt
  • Erstkonsultation nach HWS-Schleudertrauma 

Menu 'UVG' Untermenu 'Versicherte Personen': Infolge der Ergänzung von Art. 34 Abs. 34d AHVV per 1.1.2010 sind gewisse Arbeitgeber im künstlerischen Bereich den Arbeitgebern in Privathaushalten gleichgestellt. Öffnen Sie eine grafische Darstellung des BAG zum Thema:

  • UVG-Deckung bei geringfügigem Lohn (Stand 1.1.2010) Pdf

Menu 'Medizin und Recht': Das Untermenu 'CRPS, Algodystrophie, Morbus Sudeck' ist neu strukturiert:

  • Expertensysteme: Fragenkatalog
  • Definition
  • Bilder
  • Nachweis
  • Orgnischer Gesundheitsschaden

Nach oben

Update vom 24.1.2010

Ich begrüsse herzlich die neuen Partner ohne Logo und folgende neuen Partner mit Logo:

Menu 'UVG' Untermenu 'Unfallähnliche Körperschädigung': Gemäss Urteil vom 12.11.2009 liegt beim Abziehen eines Rucksaches (Schulterverletzung) kein UKS vor.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Unfallähnliche Körperschädigung': Gemäss Urteil vom 23.10.2009 liegt beim Rüsten von Getränkepaketen von 9 kg (Schulterverletzung) kein UKS vor.

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Unfall': Gemäss Urteil vom 20.3.2007 leidet der Versicherte nach einem Sprung von einer Leiter an Rückenschmerzen. Der Unfallbegriff ist erfüllt.

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Abklärung': Gemäss Urteil vom 17.12.2009 ist eine Obseration im Ausland zulässig.

 

Menu 'AHV', Untermenu 'Wegleitungen Beiträge': Installiert sind die per 2010 aktualierten Wegleitungen:

  • Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML)
  • Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP)
  • Wegleitung über den Bezug der Beiträge in der AHV, IV und EO (WBB)
  • Wegleitung zur freiwilligen AHV/IV (WFV)

Menu 'AHV', Untermenu 'Rentenanspruch': Installiert ist die Wegleitung über die Renten (RWL), Stand 2010

 

Menu 'AHV', Untermenu 'Beiträge / Beitragsrecht': Installiert sind die Beitragssätze 2010

 

Menu 'AHV', Untermenu 'Beiträge / Beitragsrecht': Installiert ist das Urteil vom 2.9.2009 (Nr. 25): AHV-Beitragsverfügung: Wohnsitz Schweiz, Selbstständige Erwerbstätigkeit in der EU

Nach oben

Update vom 17.1.2010

Seminar-Portal: Zertifikatslehrgang 'Leistungsspezialist/-in UVG':

 

Am 11. Januar 2010 haben 22 Personen den Zertifikatslehrgang 2009 erfolgreich abgeschlossen. Herzliche Gratuation!

 

Der Zertifikatslehrgang 2010 beginnt am 8.3.2010 und endet am 10.1.2011. Der Lehrgang ist ausgebucht.

 

Der Zertifikatslehrgang 2011 beginnt am 7.3.2011 und endet am 7.1.2012. Anmeldungen oder unverbindliche Reservationen sind bereits online möglich.

 

Menu 'Case Management', Untermenu 'Strategische Bedeutung': Installliert ist eine Studie der BCG, The Boston Consulting Group, mit dem Thema Case Management und seine strategische Bedeutung für Versicherer.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Heilungskosten' (Hauspflege): Die Stundenansätze für medizinische Pflege und nichtmedizinische Pflege zu Hause sind der Lohnstrukturerhebung 2008 angepasst.

 

Menu 'ALV', Untermenu 'AG / GmbH' (Rechtsprechung): Installiert ist ein Auszug des Urteil vom 27.8.2009: Diverse Sachverhalte zur arbeitgeberähnlichen Stellung mit Hinweis zum weiteren Vorgehen.

Nach oben

Update vom 10.1.2010

Menu 'UVG', Untermenu 'BU / NBU' (Arbeitsstätte): Urteil vom 19.6.2009

 

Der sachliche Zusammenhang zwischen Arbeitstätigkeit und Aufenthalt auf der Betriebsstätte ist Voraussetzungen für einen Berufsunfall:

  • Aufenthalt muss Zweck der Arbeit bzw. dem Interesse des Arbeitgebers dienen.
  • Er muss sich befugterweise, im Dienst des Arbeitgebers dort aufhalten.

Die Voraussetzung für einen Berufsunfall ist nicht erfüllt: Tätigkeit im eigenen Interesse oder Aufenthalt ohne zwingenden Grund (z. B. Besuch während den Ferien). Im vorliegenden Fall: Das private Kung Fu-Training nach dem Tai-Chi-Unterricht gilt als Nichtberufsunfall.

 

Das Expertensystem 'Beurteilung: Berufsunfall (BU) oder Nichtberufsunfall (NBU)' ist durch dieses Urteil aktualisiert.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Verdienst: Rente': Installiert ist ein Auszug des Urteils vom 1.12.2009 zum versicherten Verdienst für die Rente bei einem Unfall während der beruflichen Ausbildung:

  • Grundsatz
  • Definition 'voll leistungsfähig'
  • Beispiele

Menu 'Medizin und Recht', Untermenu 'fMRT / Upright-MRI': Gemäss Urteil vom 3.11.2009 ist weder das Upright-MRI noch das DTI geeignet, die Unfallkausalität nachzuweisen.

Nach oben

Update vom 3.1.2010

Menu 'Expertensysteme': Die dritte Generation ist online. Falls Sie von der bisherigen technischen Umsetzung der zweiten Generation noch nicht überzeugt waren, rate ich Ihnen, die aktellen Expertensysteme erneut zu testen.

  • Qualitätssicherung in der UVG-Normalschadenabteilung: Vielleicht lohnt es sich im Einzelfall, die Expertensysteme als Standard einzuführen. 

Menu 'UVG Ad-Hoc': Die UVG Ad-Hoc-Empfehlung 1/96 (Verhältnis zur Krankenversicherung, Vorleistungspflicht) wurde per 1.1.2010 revidiert. Diese Revision hatte auch die erneute Unterzeichnung des Abkommens betreffend Vorleistungspflicht in der Krankenversicherung nach VVG durch die Suva, den SVV und Santésuisse zur Folge:

Folgende zwei Punkte werden in der Vereinbarung neu geregelt:

  • Die Vorleistungspflicht gilt für maximal zwölf (alt: drei) Monate.
  • Neu: Nach rechtskräftiger Leistungseinstellung des UVG-Versicherers erbringt der Krankenversicherer keine Vorleistungen. Alt: Es genügte die Leistungseinstellung des UVG-Versicherers. Diese musste nicht rechtskäftig sein, damit das Abkommen keine Anwendung mehr fand. Die alte Version hatte teilweise die Konsequenz, dass sowohl der UVG-Versicherer als auch der Krankentaggeldversicherer nach VVG keine Leistungen mehr erbrachten und die versicherte Peson zwischen Stuhl und Bank fiel.

War die alte Version der Vereinbarung wenig praxistauglich, machen sie die zwei Anpassungen zu einem nützlichen Instrument im Leistungsmanagement. 

 

Der SVV und Santésuisse organisieren zur Zeit die Beitritte der einzelnen Gesellschaften zum Abkommen. Wenn diese Verfahren abgeschlossen sind, wird die Liste der dem Abkommen beigetretenen Gesellschaften auch online geschaltet. - Wenn sich die involvierten Versicherer in aktuellen Leistungsfällen an die Vereinbarung halten, spricht nichts dagegen, ab sofort mit diesem neuen Instrument zu arbeiten. 

 

Menu 'BVG', Untermenu 'Invalidenleistungen' und Untermenu 'Hinterlassenleistungen': Anpassung an die Preisentwicklung per 1.1.2010

  • Auf den 1. Januar 2010 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese Renten, die 2006 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 2,7 %.

Menu 'BVG', Untermenu 'Sicherheitsfonds BVG': Beiträge 2010

  • Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Beitragssätze für das Bemessungsjahr 2010 gemäss Antrag des Stiftungsrates genehmigt. Sie betragen unverändert 0.07 Prozent für die Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur sowie 0.02 Prozent für die Insolvenzen und anderen Leistungen. Die neuen Beiträge werden Ende Juni 2011 fällig. Beitragspflichtig sind alle dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellten Vorsorgeeinrichtungen.

Menu 'BVG', Untermenu 'Altersleistungen': Der Mindestzinsatz bleibt bei 2 % für das Jahr 2010

 

Menu 'BVG', Untermenu 'Wichtige Masszahlen': Installiert sind die wichtigen Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2010

 

Menu 'AHV', Untermenu 'Ordentliche Renten': Installiert sind die Aufwertungsfaktoren 2010.

 

Untermenus 'BGE (Leitentscheide): Installiert sind alle Inhaltsangaben (Regete) der Leitentscheide des Bundesgerichts aus dem Jahre 2009:

Nach oben