Koordination Schweiz - Michael Keller:

Update

       

Woche 08/2012

Menu 'ATSG', Untermenu 'Rentenrevision - Beispiele': Eine erhebliche Verbesserung des psychischen Gesundheitszustandes liegt gemäss Urteil vom 6.1.2012 nicht vor:

  • Eine Verringerung der sozialen Problematik bei festgestellter psychischen Stabilisierung.

Eine erhebliche Verbesserung des psychischen Gesundheitszustandes liegt z. B. vor:

  • Wenn eine ursprünglich festgestellte depressive Episode abgeklungen ist.  

Menu 'ATSG', Untermenu 'Rentenrevision - Beispiele': Rentenrevision trotz subjektiv gleicher Schmerzen wie vor ursprünglicher Rentenzusprache. Begründung gemäss Urteil vom 3.1.2012: Die Gutachter wiesen auf verschiedene fehlende Kriterien hin und legten begründet dar, weshalb eine somatoforme Schmerzstörung nun nicht mehr diagnostiziert werden könne. Andererseits gab der Versicherte zwar subjektiv die gleichen Schmerzen an wie vor der ursprünglichen Rentenzusprache. Im Unterschied zu damals liegen nun aber zahlreiche Inkonsistenzen sowie Tendenzen zur Symptomausweitung und Selbstlimitierung vor. Eine Verbesserung der Befunde und des Gesundheitszustandes muss daher bejaht werden.

 

Menu 'Ausbildungsfolien' - ATSG:

  • 6er-Serie: Rentenrevision - Grundsätze
  • 2er-Serie: Rentenrevision - Vorgehen in der Praxis
  • 7er-Serie: Rentenrevision - Beispiele

Menu 'AHV', Untermenu 'Mitteilungen': Installiert sind

  • Nr. 299 vom 23.1.2012: Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital gemäss Art. 18 Abs. 2 AHVV
  • Nr. 300 vom 10.2.2012: Sozialversicherungsabkommen mit Japan 
  • Nr. 301 vom 15.2.2012: Inkrafttreten der neuen Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
  • Nr. 302 vom 16.2.2012: Informationen zum Verfahren Frankieren Post 2012 

Menu 'ELG': Neu installiert ist das Untermenu 'Berechnungsbeispiele' mit folgenden Sachverhalten:

  • Alleinstehende Person zu Hause
  • Ehepaar zu Hause
  • Alleinstehende Person im Pflegeheim
  • Ehepaar im Pflegeheim mit Liegenschaftsbesitz
  • Ehepaar im Pflegeheim ohne Liegenschaftsbesitz
  • Ehegatte im Pflegeheim / Ehegattin zu Hause 

Das Bundesgericht hat folgende Leitentscheide veröffentlicht:

 

IVG: BGE 137 V 417 vom 21.11.2011: Eintritt der Invalidität

IVG: BGE 137 V 424 vom 31.10.2011: Hilflosenentschädigung bei Vollendung 18. Altersjahr

ELG: BGE 137 V 434 vom 15.12.2011: Geschiedene Ehegatten mit Kindern

BVG: BGE 137 V 440 vom 16.11.2011: Vorbezug Wohneigentum und Scheidung

BVG: BGE 137 V 446 vom 30.09.2011: Verantwortlichkeit Kontrollstelle bez. Anlagen

BVG: BGE 137 V 463 vom 28.11.2011: Übergang Arbeitsverhältnis / Verzugszins

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Woche 07/2012

Menu 'UVG', Untermenu 'Berufskrankheit - Übergangsentschädigung': Eine erhebliche Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Fortkommen gemäss Art. 86 Abs. 1 lit. a VUV setzt gemäss Urteil vom 3.1.2012 eine Einkommenseinbusse von mindestens 10 % voraus.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Berufskrankheit': Neu installiert ist das Untermenu 'Fallbearbeitung'

 

Neue Direktadresse zur Berufskrankheit: www.uvg-bk.ch

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherter Verdienst für die Rente - Befristetes Arbeitsverhältnis': Keine Arbeitsbewilligung = Keine Grundlage für unbefristeten Vertrag (Urteil vom 17.1.2012)

 

Neue Direktadresse zu den unfallähnlichen Körperschädigungen: www.uvg-uks.ch  

 

Menu 'UVG': Neu installiert ist das Untermenu 'Regressabkommen' mit folgenden Inhalten:

  • UVG-Regressabkommen
  • Anwendungsrichtlinien
  • Liste der teilnehmenden Versicherer

Neue Direktadresse zum UVG-Regressabkommen: www.regressabkommen.ch

 

Menu 'Ausbildungsfolien' - UVG:

  • 3er-Serie zum Beginn der Versicherung: Grundsätze und arbeitsvorbereitender Charakter
  • 4erSerie zum Ende der Versicherung: Grundsätze, Verlängerung der Deckung, unbezahlter Urlaub 
  • Diagramm zur Abredeversicherung.
  • 5er-Serie zu den Berufskrankeiten: Coiffeuse, Triage, Generalklausel, Statistik
  • 3er-Serie zu den Schädigungen während der Heilbehandlung

Die Statistiken 2011 folgender Sozialversicherungszweige sind installiert:

Jobs: Zwei neue Jobs bei Hôtela in Montreux:

  • Sachbearbeiter/in (100%) für den Bereich Krankentaggeld
  • Gestionnaire expérimenté/e en indemnités journalières maladie avec une orientation case management (80-100%)

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Woche 06/2012

Menu 'AHVG', Untermenu 'Beiträge - Beitragsrecht': Auswahl des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV:

Menu 'IVG', Untermenu 'Rentenanspruch': Gemäss Urteil vom 5.12.2011 ist der Abfall der Leistungen mit entsprechender Feststellung im bisherigen Beruf in der Regel beim seinerzeitigen Arbeitgeber notwendig. Rückwirkend festgestellte Arbeitsunfähigkeiten genügen im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 IVG nicht.

 

Menu 'IVG', Untermenu 'Rundschreiben': Installiert sind das IV-Rundschreiben:

Menu 'IVG', Untermenu 'Voraussetzungen': Gemäss Urteil vom 15.12.2011 stellt Art. 7b Abs. 2 IVG (Sanktionen) keinen eigenständigen Grund (Wiedererwägung, Revision) dar, um auf eine rechtskräftige Verfügung zurückzukommen. Ziel dieser Bestimmung ist es, Sanktionen zu erleichtern.

 

Menu 'AVIG', Untermenu 'ALE: Entschädigung - Versicherter Verdienst': Der versicherte Verdienst umfasst gemäss Urteil vom 21.12.2011 Gratifikationen unbesehen ihrer Klagbarkeit und gehört unter anteilsmässiger Anrechnung zum massgebenden Lohn. Die Vorinstanz erachtete Art. 37 Abs. 2 AVIV zu Recht als massgeblich und stellte demzufolge zur Ermittlung des versicherten Verdienstes auf einen Bemessungszeitraum von zwölf Monaten ab. 

 

Menu 'AVIG-Praxis': Das SECO hat per Januar 2012 folgende Weisungen veröffentlicht:

 

014-AVIG-Praxis 2012/1

Praktika nach Erwerb des Diploms

 

030-AVIG-Praxis/D32-D32a

Verzicht auf Lohn- oder Entschädigungsansprüche

 

030-AVIG-Praxis/D34-D36

Nichtbefolgen der Kontrollvorschriften oder Weisungen der zuständigen Amtsstelle

 

027-AVIG-Praxis 2012/2

Vorübrgehende Erhöhung der Arbeitszeit / Höchstzahl der Taggelder für über 55-Jährige und IV-Rentenbeziehende

 

031-AVIG-Praxis 2012/4

Vorübergehende Erhöhung der Arbeitszeit aufgrund der Frankenstärke: Auswirkungen auf anschliessende KAE

 

095-AVIG-Praxis 2012/5

Anpassung des Beiblattes zum Entscheid betreffend Erlassgesuch

 

Die Weisungen und Mitteilungen der AVIG-Praxis sind auch den einzelnen, thematischen Untermenus des Menus 'AVIG' zugeordnet. 

 

Menu 'BVG-Mitteilungen': Installiert sind die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 126 vom 26.1.2012  

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Woche 05/2012

Menu 'ATSG', Untermenu 'Gutachten - Beweiswert - Aktengutachten': Reinen Aktengutachten kann gemäss Urteil vom 22.12.2011 auch voller Beweiswert zukommen, sofern ein lückenloser Befund vorliegt und es im Wesentlichen nur um die ärztliche Beurteilung eines an sich feststehenden medizinischen Sachverhalts geht. 

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Gutachten - Beweiswert - Privatgutachten - Voraussetzung der Kostenübernahme': Die Kosten eines von der versicherten Person veranlassten Gutachtens sind gemäss Urteil vom 22.12.2011 vom Versicherungsträger dann zu übernehmen, wenn sich der medizinische Sachverhalt erst auf Grund des neu beigebrachten Untersuchungsergebnisses schlüssig feststellen lässt und dem Unfallversicherer insoweit eine Verletzung der ihm im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes obliegenden Pflicht zur rechtsgenüglichen Sachverhaltsabklärung vorzuwerfen ist.  

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Formloses Verfahren - Rechtskräftiger Fallabschluss durch einfaches Schreiben': Erlässt ein Versicherer über eine Leistung, welche erheblich ist, zu Unrecht keine Verfügung, sondern erledigt er die Herabsetzung einer Leistung im formlosen Verfahren und ist die betroffene Person damit nicht einverstanden, hat sie gemäss Urteil vom 21.12.2011 dies grundsätzlich innerhalb eines Jahres zu erklären. Diesfalls hat der Versicherer eine Verfügung zu erlassen, gegen welche Einsprache erhoben werden kann. Ohne fristgerechte Intervention erlangt der Entscheid rechtliche Wirksamkeit, wie wenn er zulässigerweise im Rahmen von Art. 51 Abs. 1 ATSG ergangen wäre.

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Revision': Das Urteil vom 8.12.2011 thematisiert die Revisionsfrist:

  • Liegt sichere Kenntnis über neue erhebliche Tatsache oder das entscheidende Beweismittel vor, beginnt die relative 90-tätige Revisionsfrist zu laufen.
  • Ein Observationsbericht ist kein entscheidendes Beweismittel: Er kann höchstens Anhaltspunkte liefern oder Anlass zu Vermutungen geben. Die 90-tätige Revisionsfrist beginnt erst mit Vorliegen der ärztlichen Beurteilung. 

Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherer': Installiert ist die Liste der Unfallversicherer nach UVG, Stand 1.1.2012.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherer - Tätigkeitsbereich - Falsche Unterstellung und deren Konsequenzen': Unabhängig der korrekten Unterstellung zwischen Suva und den anderen Versicherern haftet gemäss Urteil vom 12.12.2011 derjenige Versicherer, bei dem die Versicherung zur Zeit des Unfalles bestanden hat. Dieser Grundsatz der Unfalldeckung gilt auch für die Prämien.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherer - Tätigkeitsbereich - Abgrenzung Suva/andere Versicherer bei Betrieben in Grenzfällen': Gemäss Urteil vom 8.6.2009 handelt es sich bereits um einen Betrieb gemäss Art. 66 UVG, wenn die betreffende Tätigkeit nur einen minimalen Anteil der Gesamttätigkeit des Betriebes ausmacht: 3 Beispiele. 

 

Menu 'Kausalität', Untermenu 'Unfallschwere': Kollision Mofa / Auto = Mittlerer Unfall im mittleren Bereich (Urteil vom 1.12.2011) 

 

Menu 'Kausalität', Untermenu 'Unfallschwere': Mit Lastwagen SBB-Fahrleitung touchiert und dabei Führerkabine unter Starkstrom gesetzt. Verletzung: Nach anfangs nur kleiner Rötung, Schwellung und Druckdolenz am Vorderarm Entwicklung einer traumatischen Somatisierung. - Gemäss Urteil vom 23.12.2011 ist der zu beurteilende Stromunfall als mittelschwer im Grenzbereich zu den leichten Unfällen zu qualifizieren. 

 

Jobs: Ein neuer Job bei HRM Systems in Winterthur: Kundenbetreuer / Systembetreuer (m/w) automatisierte Krankentaggeld-Verarbeitung (80% - 100%)

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Woche 04/2012

Menu 'Abkommen': Das am 22.10.2010 unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen mit Japan tritt per 1.3.2012 in Kraft:

Das Abkommen regelt insbesondere den gegenseitigen Export von Rentenleistungen, die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaats, die anwendbaren Rechtsvorschriften und die gegenseitige Verwaltungshilfe.

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Invaliditätsgrad - Statistik': Die Schätzung der Nominallohnentwicklung im 3. Quartal 2011 beträgt 1.3 %. Das Berechnungsbeispiel 'Schritt für Schritt' ist der aktuellen Nominallohnentwicklung angepasst.

 

Menu 'ATSG', Untermenu 'Invaliditätsgrad - Invalideneinkommen - Kürzung der Tabellenlöhne - Beschäftigungsgrad': Im Rahmen eines IV-Grades von 39 % eines Versicherten ist gemäss Urteil vom 16.12.2011 unter dem Titel eines reduzierten Beschäftigungsgrades ein Abzug des Tabellenlohnes für das Invalideneinkommen von 5 % gerechtfertigt. 

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Heilungskosten': Installiert sind die Taxvereinbarungen mit Spitälern für hospitalisierte UV-Patienten: Stand 13.01.2012 Pdf

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Heilungskosten - Behandlung im Ausland': Gemäss der Suva, Abt. Arbeitsmedizin, beträgt 2012 der höchste Pauschalansatz in der Schweiz Fr. 1'932.--. Die Erhöhung von Fr. 285.-- im Vergleich zu 2011 begründet sich u. a. mit einer Prozenterhöhung für innerkantonale Patienten und einer Abgeltung der Anlagenutzkosten .

 

Menu 'Medizin und Recht', Untermenu 'Diskushernie': Das Urteil vom 1.12.2011 hält fest:

 

Terminierung der Unfallfolgen:

  • Lumboischialgien: Nach 3 bis 4 Monaten
  • Vorzustand an der Wirbelsäule: Nach 6 bis 9 Monaten; spätestens 1 Jahr 

Anforderungen an eine richtungsgebende Verschlimmerung: 

  • Eine richtungsgebende Verschlimmerung muss röntgenologisch ausgewiesen sein und muss sich von der altersüblichen Progression abheben.

Menu 'Medizin und Recht', Untermenu 'ELF': Installiert sind:

Menu 'Case Management': Installiert ist die interaktive CM-Triage eines Versicherers mit eigener Internet-Adresse: www.cm-triage.ch 

 

Jobs: Neuer Job bei der Basler in Basel: Leiter/in Leistungscenter AH/MH Zürich, Ost- und Zentralschweiz

 

Jobs: Neuer Job bei der Swica in Winterthur: Fachspezialist/in UVG Komplex 

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Woche 03/2012

Zertifikatslehrgang: Leistungsspezialist/in UVG:

 

Am 9.1.2012 haben 23 Leistungsspezialisten/innen UVG den Lehrgang 2011 erfolgreich abschlossen. Ich gratuliere allen herzlich: Öffentliches Register aller erfolgreichen Absolventen/innen 

 

Der Lehrgang 2012 (Beginn: 5.3.2012) ist ausgebucht. Sie haben bereits die Möglichkeit, sich für den Lehrgang 2013 (Beginn: 4.3.2013) anzumelden. 

 

Menu 'UVG Ad-Hoc-Kommission':

 

Folgende neue Empfehlung wurde veröffentlicht:

Folgende Empfehlung wurde revidiert:

Bei folgenden Empfehlungen wurde lediglich der Titel präzisiert:

Die ersetzten Empfehlungen stehen Ihnen im Archiv weiterhin zur Verfügung.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Heilbehandlung': Installiert sind die Taxvereinbarungen mit Spitälern für hospitalisierte UV/MV/IV-Patienten per 15.12.2011.

 

Menu 'UVG', Untermenu 'Heilbehandlung - Hauspflege':

  • Stundenlohn für medizinische Pflege 2012: Fr. 33.30
  • Stundenlohn für nichtmedizinische Pflege 2012: Fr. 27.10  

Menu 'UVG', Untermunu 'Versicherter Verdienst für die Rente - Befristetes Arbeitsverhältnis': War die versicherte Person gemäss Urteil vom 15.12.2011 - wenn auch bei verschiedenen und allenfalls auch ausländischen Arbeitgebern - in den Jahren vor dem Unfall mehr oder weniger lückenlos erwerbstätig, so ist von einer unbefristeten Beschäftigung auszugehen. 

 

Jobs: Neuer Job bei der Vaudoise in Lausanne: Jurist oder Sachbearbeiter Schaden UVG und KTV (m/w)

 

Jobs: Neuer Job bei der AXA in Zürich: Sachbearbeiter/in Schaden Kollektive Personenversicherungen

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Woche 02/2012

Menu 'AHVG', Untermenu 'Wegleitungen / Kreisschreiben': Installiert sind folgende Wegleitungen/Kreisschreiben, gültig ab 1.1.2012:

  • Wegleitung zum massgebenden Lohn (WML)
  • Wegleitung für freiwilligen AHV/IV (WFV)
  • Wegleitung über die Beiträge der SE und NE
  • Wegleitung über die Renten in der AHV/IV (RWL) 
  • Kreisschreiben über die Betreuungsgutschriften (KSBGS)
  • Kreisschreiben über das Splitting bei Scheidung (KSS)

In dem entsprechenden Untermenu des Menu 'AHVG' ist die jeweils massgebende Wegleitung auch installiert.

 

Menu 'AHVG', Untermenu 'Beiträge - Übersicht': Neu per 1.1.2012:

  • Synoptische Tabelle der anwendbaren Beitrags- und Prämiensätze
  • Beitragstabelle Selbständigerwerbende
  • Beitragstabelle Nichterwerbstätige
  • Beitragstabelle Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
  • Beitragstabelle Freiwillige Versicherung

Das heisst:

 

Beiträge von Selbständigerwerbenden:

  • Selbständigerwerbende mit einem Reingewinn von höchstens 9200 Franken, die den Mindestbeitrag von 475 Franken bereits als Angestellte geleistet haben, können dies neu ihrer Ausgleichskasse mitteilen. Die Ausgleichskasse wird daraufhin statt des Mindestbeitrags den Beitrag von 5,223 Prozent erheben.

Beiträge von Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber:

  • Neu gilt der einheitliche Beitragssatz von 10,3 Prozent. Die bisherige Abstufung des Beitragssatzes nach Höhe des massgebenden Lohnes entfällt. Die Ausgleichskasse erhebt neu Verwaltungskostenbeiträge von maximal 5 Prozent der AHV/IV/EO-Beiträge.

Beiträge von Nichterwerbstätigen:

  • Der Höchstbeitrag steigt von 10'300 auf 23’750 Franken. Der Mindestbeitrag ist weiterhin 475 Franken.

Beiträge von nichterwerbstätigen Studierenden:

  • Der pauschale Beitrag von 475 Franken gilt neu nur noch bis zum Alter von 25 Jahren. Ältere Studierende bezahlen neu Beiträge nach Vermögen und Einkommen. 

Menu 'AHVG', Untermenu 'Beiträge - WML: Arten der Entgelte': Neu ab 1.1.2012:

  • Dividenden (Rz. 2011.7)
  • Verpflegung und Unterkunft (Rz. 2057)
  • Reglementarische Vorsorgeleistungen (Rz. 2085)
  • Familienzulagen (Rz. 2122 - 2130)
  • Einlagen der Arbeitgebenden in die Personalvorsorge (Rz. 2165)

Menu 'AHVG', Untermenu 'Beiträge - WML - WML: Unkosten': Neu ab 1.1.2012:

  • Weg- und Verpflegungsentschädigungen (Rz. 3007)

Menu 'AHVG', Untermenu 'Abgrenzung SE / AN': Neu ab 1.1.2012:

  • Stellung der Reisevertreterinnen und -vertreter (Rz. 4022)
  • Musikerinnen und Musiker (Rz. 4063.1 und 4066)
  • Mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft (Rz. 4125 - 4135) 

Menu 'AHVG', Untermenu 'Ordentliche Renten': Installiert sind die Aufwertungsfaktoren 2012 sowie die Berechnung der eintrittsabhängigen pauschalen Aufwertungsfaktoren für Neurentner/innen.

 

Menu 'AHVG', Untermenu 'Mitteilungen': Installiert sind 4 neue Mitteilungen:

  • Nr. 295: Ausbildungsbegriff: Präzisierung zu Praktika
  • Nr. 296: Fusion von Ausgleichskassen
  • Nr. 297: IV-Revision 6a: Leistungsseitige Änderungen bei den Ausgleichskassen
  • Nr. 298: Web Service Rentenregister 

Menu 'IVG', Untermenu 'Kreisschreiben': Installiert sind folgende Kreisschreiben, gültig ab 1.1.2012:

  • Kreisschreiben über Invalidität und Hilflosigkeit in der IV (KSIH)
  • Kreisschreiben über das Verfahren in der IV (KSVI)
  • Kreisschreiben über die Taggelder der IV (KSTI
  • Kreisschreiben über die Schlussbestimmungen der Änderung vom 18.3.2011 des IVG (KSSB)
  • Kreisschreiben über die Integrationsmassnahmen (KSIM)
  • Kreisschreiben über die Früherfassung und die Frühintervention (KSFEFI)
  • Kreisschreiben über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art (KSBE)

In dem entsprechenden Untermenu des Menus 'IVG' ist das jeweils massgebende Kreisschreiben auch installiert.

 

Menu 'IVG', Untermenu 'Berufliche Massnahmen': Weil das Kreisschreiben über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art. (KSBE) für das Leistungsmanagement besonders wichtig ist, ist dieses zusätzlich mit Volltext in das Untermenu 'Berufliche Massnahmen' integriert. 

 

Menu 'IVG', Untermenu 'Rundschreiben': Installiert ist das Rundschreiben Nr. 304 vom 23.12.2011: Härtefallregelung Hörgeräteversorgungen

 

Menu 'IVG', Untermenu 'Rundschreiben': Installiert ist das IV-Rundschreiben Nr. 303 vom 7.12.2011: Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Art. 26 Abs. 1 IVV (= Versicherte ohne Ausbildung). Per 1.1.2012 wird das durchschnittliche Einkommen auf Fr. 77'000.-- erhöht.

 

Menu 'IVG', Untermenu 'Schlussbestimmungen': Falls Sie sich mit Rentenrevisionen beschäftigen, müssen Sie die Schlussbestimmungen der Änderungen vom 18.3.2011 (IV-Revision 6a) inkl. dem entsprechenden Kreisschreiben kennen.

 

Menu 'BVG', Verzeichnis BVG - Systematische Sammlung': Installiert ist die Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV), in Kraft per 1.1.2012

 

Menu 'BVG-Mitteilungen': Installiert sind die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 125 vom 14.12.2011. Dabei sind folgende Anhänge direkt als Einzeldateien direkt verlinkt:

 

Menu 'BVG', Untermenu 'Wichtige Massnahmen': 2012

 

Menu 'BVG', Untermenu 'Invalidenleistungen': Anpassung der Invalidenrenten an die Teuerung 1985 - 2012

 

Menu 'BVG, Untermenu 'Hinterlassenenleistungen': Anpassung der Hinterlassenenrenten an die Teuerung 1985 - 2012

 

Menu 'BVG, Untermenu 'Altersleistungen': Tabellen BVG-Altersguthaben 1985 - 2012

 

Menu 'BVG', Untermenu 'Gebundene Vorsorge': Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens 2012 

 

Menu 'BVG', Untermenu 'Koordinierter Lohn': Lohndaten gemäss BVG 1985 - 2012

 

Das Bundesgericht hat folgende Leitentscheide veröffentlicht:

  • IVG: BGE 137 V 369 vom 15.07.2011: Herbsetzung/Aufhebung der Rente: Auslegung
  • BVG: BGE 137 V 373 vom 06.09.0211: Hinterlassenenrente: Auslegung/Tragweite Begriff
  • BVG: BGE 137 V 383 vom 14.09.2011: Hinterlassenenrente: Begünstigte Personen
  • UVG: BGE 137 V 394 vom 13.09.2011: Rechtsmissbräuchliches Verhalten
  • UVG: BGE 137 V 405 vom 29.09.2011: Versicherter Verdienst für die Rente. Kurzarbeit
  • EOG: BGE 137 V 410 vom 12.10.2011: Unmittelbar abgeschlossene Ausbildung 

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Woche 01/2012

Neue Artikel in Gesetzen und Verordnungen per 1.1.2012 im Detail:

Jobs: Neuer Job bei der Basler in Bern: Direktions-Schadensinspektor (m/w) Unfall/Kranken

Jobs: Neuer Job bei der Zürich in Opfikon: Fachspezialist/in Leistungen Kollektivleben

       

AHVG

 

Menu 'AHVG': Per 1.1.2012 haben im AHVG folgende Artikel geändert:

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IVG

 

Menu 'IVG': Per 1.1.2012 haben im IVG folgende Artikel geändert:

Schlussbestimmungen der Änderungen vom 18.3.2011 (IV-Revision 6a)

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IVV

 

Menu 'IVG': Per 1.1.2012 haben in IVV folgende Artikel geändert:

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UVG / UVV

 

Menu 'UVG': Per 1.1.2012 wurden folgende Artikel in UVG und UVV revidiert:

und

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BVG

 

Menu 'BVG': Per 1.1.2012 haben im BVG folgende Artikel geändert:

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BVV 2

 

Menu 'BVG': Per 1.1.2012 haben in BVV 2 folgende Artikel geändert:

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