Update
Wöchentlicher Update im Sozialversicherungs- und Koordinationsrecht
Woche 20/2012
Menu 'ATSG', Untermenu 'Arbeitsunfähigkeit - Unterscheidung zwischen Diagnosen mit und ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit': Gemäss Urteil vom 16.3.2012 ist eine solche Unterscheidung sachgerecht. Denn es kommt nicht ausschliesslich auf die Diagnose, sondern auf den Schweregrad der ärztlich attestierten gesundheitlichen Beeinträchtigung und dementsprechend auf das Mass ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit an.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Erwerbsunfähigkeit - Beurteilte Diagnosen': Vierfacher Beschwerdekomplex nach Streifkollision. Gemäss Urteil vom 14.12.2011 besteht auf längere Sicht eine volle Arbeitsfähigkeit im ausgeübten Beruf als Sozialarbeiter bei folgenden Beschwerden:
- Persistierenden zervikozephalen Symptomenkomplex
- Vegetativer Dysregulation
- Leichten bis mittelschweren neuropsychologischen Funktionsstörungen
- Schwerer Anpassungsstörung vom ängstlich-depressiven Typ und Verdacht auf dissoziative Symptomatik (Sensibilitätsstörung und Depersonalisationsphänomene)
Menu 'ATSG', Untermenu 'Fristen': Brief mit Verwirkungsfrist nicht eingeschrieben zugestellt = Beweis der Zustellung gemäss Urteil vom 25.2.2012 nicht erbracht; Frist beginnt nicht.
Menu 'ATSG - Gutachten - Fallbearbeitung - Fremdanamnestische Auskünfte': Weiter musste sich der Gutachter gemäss Urteil vom 28.2.2012 nicht mit anderen Ärzten in Verbindung setzen, liegt doch das Einholen fremdanamnestischer Auskünfte in seinem Ermessensspielraum.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Rentenrevision - Grundsätze - Zeitliche Vergleichsbasis': Gemäss Urteil vom 7.2.2012 ist bei der Rentenrevision nicht jene Verfügung als zeitlicher Ausgangspunkt für die Beurteilung einer anspruchserheblichen Änderung des Invaliditätsgrades massgebend, welche mit geringem Abklärungsaufwand der Verwaltung und bloss summarischer und in erster Linie formaler Begründung die bisherige Rentenleistung bestätigt, sondern nur diejenige Verfügung, welche auf einer materiellen Prüfung des Rentenanspruchs mit rechtskonformer Sachverhaltsabklärung, Beweiswürdigung und Durchführung eines Einkommensvergleichs beruht.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Rechtspflege': Installiert ist die Rechtsprechung zu Art. 59 ATSG (Legitimation).
Menu 'Jobs': Drei neue Jobs:
Woche 19/2012
Menu 'Abkommen': Im neuen Untermenu 'VO 883/2004' sind sämtliche 91 Artikel erfasst und vollständig via Inhaltsverzeichnisse verlinkt.
Menu 'Abkommen': Im neuen Untermenu 'VO 987/2009' sind sämtliche 97 Artikel erfasst und vollständig via Inhaltsverzeichnisse verlinkt.
Menu 'Abkommen': Zusätzlich zu den thematischen Inhaltsverzeichnissen sind komplett verlinkte, neue Artikelverzeichnisse von VO 883/2004 und VO 987/2004 installiert. - Direktadresse: www.abkommen.ch
Menu 'Abkommen', Untermenu 'Formulare': Information: Die neuen Formulare CH - EU gemäss VO 883/2004 stehen in deutsch zur Verfügung.
Menu 'UVG', Untermenu 'Europäisches Recht - Kreisschreiben Nr. 19': Das UVG-KS Nr. 19, Auswirkungen des Abkommens auf das UVG, ist erfasst und vollständig via Inhaltsverzeichnis verlinkt.
Menu 'Jobs': Ein neuer Job:
Woche 18/2012
Menu 'ATSG': Neu installiert ist das Untermenu 'Observation' mit folgenden Inhalten:
- Abklärungen und Auskünfte
- Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
- Zulässigkeit einer Observation
- Richtlinien für die Praxis
- Rechtsprechung
Menu 'ATSG', Untermenu 'Observation': Gemäss Urteil vom 9.3.2012 ist das Filmen im Treppenhaus und in der Waschküche unzulässig.
Menu 'AVIG-Praxis': Das SECO hat per April 2012 folgende Weisungen veröffentlicht:
AVIG-Praxis/A1-A1
AVIG-Praxis/A2-A4
AVIG-Praxis/A5-A5
Ausnahmen von der ALV-Beitragspflicht
AVIG-Praxis/A6-A7
AVIG-Praxis/A8-A9
Beitragsbemessung und Beitragssatz
AVIG-Praxis/A10-A14
AVIG-Praxis/A15-A17a
AVIG-Praxis/A18-A20
Beitragszahlung - Beitragseinzug
AVIG-Praxis/A21-A25
Sozialversicherungsbeiträge auf der ALE
008-AVIG-Praxis 2012/7
Anspruch auf ALE bei Tod des Versicherten
064a-AVIG-Praxis 2012/8-9
Motivationssemester - Entschädigung für Versicherte nach Art. 13,14 und 59 d AVIG
Woche 17/2012
Menu 'ATSG' Untermenu 'Invaliditätsgrad - Valideneinkommen': Unfall als Sanitärmonteur-Lehrling im 1. Lehrjahr. Annahme Valideneinkommen im Zeitpunkt des Rentenbeginns als Sanitärmonteur. Gefordert wird der Lohn eines technischen Kaufmannes. Er hat nach dem Unfall bei der Ausbildung zum technischen Kaufmann überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft gezeigt und diese auch abgeschlossen. Er hat sich jedoch erst nach dem Unfall auf Anraten des Lehrmeisters zu dieser Ausbildung entschlossen. Grund: Der erlernter Beruf könne bei Teilarbeitsfähigkeit nicht ausgegeführt werden.
Resulat gemäss Urteil vom 16.1.2012: Weil der Entscheid zur Ausbildung zum technischen Kaufmann erst nach dem Unfall erfolgt ist, wird lediglich das Einkommen als Sanitärinstallateur berücksichtigt.
Die weiteren Beispiele ergeben ein abgerundetes Bild zur Berücksichtigung der beruflichen Entwicklung als Valideneinkommen.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Invaliditätsgrad - Invalideneinkommen': Die Höhe eines (behinderungsbedingt oder anderweitig begründeten) Abzuges vom Tabellenlohn ist gemäss Urteil vom 15.3.2012 eine typische Ermessensfrage, deren Beantwortung letztinstanzlicher Korrektur nur dort zugänglich ist, wo das kantonale Gericht das Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat, also Ermessensüberschreitung, -missbrauch oder -unterschreitung vorliegt.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Invaliditätsgrad - Invalideneinkommen': Das fortgeschrittene Alter wirkt sich in der Anwendung der Tabellenlöhne gemäss Urteil vom 15.3.2012 im Bereich der Hilfsarbeiten grundsätzlich nicht zwingend lohnsenkend aus.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Invaliditätsgrad - Statistik': Für das LSE-Anforderungsniveau 3 ist gemäss Urteil vom 4.4.2012 eine Anlehre notwendig; Berufserfahrung genügt nicht.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Invaliditätsgrad - Bindungswirkung': Erlangt die Vorsorgeeinrichtung durch ein Schreiben des Rechtsvertreters der versicherten Person Kenntnis der Rentenverfügung der Invalidenversicherung, hat sie sich diese Kenntnis nicht anrechnen zu lassen. Diese Kenntnis ändert nichts daran, dass sich nicht ins IV-rechtliche Verfahren einbezogen wurde. - Resultat gemäss Urteil vom 28.2.2012: Keine Bindungswirkung IV / BVG
Menu 'ATSG', Untermenu 'Rentenrevision - Grundsätze - Zeitliche Vergleichsbasis': Gemäss Urteil vom 7.2.2012 ist bei der Rentenrevision nicht jene Verfügung als zeitlicher Ausgangspunkt für die Beurteilung einer anspruchserheblichen Änderung des Invaliditätsgrades massgebend, welche mit geringem Abklärungsaufwand der Verwaltung und bloss summarischer und in erster Linie formaler Begründung die bisherige Rentenleistung bestätigt, sondern nur diejenige Verfügung, welche auf einer materiellen Prüfung des Rentenanspruchs mit rechtskonformer Sachverhaltsabklärung, Beweiswürdigung und Durchführung eines Einkommensvergleichs beruht.
Menu 'AHV', Untermenu 'Beiträge - Beitragsrecht': Installiert ist das Urteil Nr. 35 der Auswahl des BSV zum Beitragsrecht.
Menu 'AHVG', Untermenu 'Mitteilungen': Installiert sind folgende drei Mitteilungen:
- Nr. 305 vom 13.04.2012: Abtretung der Rentenfälle beim Bezug von Ergänzungsleistungen
- Nr. 304 vom 04.04.2012: Datenaustausch - sM-Client Version R4 2012
- Nr. 303 vom 21.03.2012: Rückverteilung CO2-Abgabe an die Wirtschaft - Jahr 2012
Menu 'Jobs': Drei neue Jobs:
Woche 16/2012
Menu 'ATSG', Untermenu 'Vergleich': Das Urteil vom 1.3.2012 fasst die Grundlagen und die Voraussetzungen eines Vergleichs zusammen.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Wiedererwägung - Grundsätze': Gemäss Urteil vom 1.3.2012 kann ein Vergleich grundsätzlich ebenso in Wiedererwägung gezogen werden wie eine Verfügung. Es sind jedoch höhere Anforderungen zu stellen, um dem Vergleichscharakter Rechnung zu tragen. - Im vorliegenden Fall wurde die Wiedererwägung eines UVG-Vergleichs (bisheriger IV-Grad 80 % / Einstellung der Leistungen) nicht zugelassen.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Wiedererwägung - Beispiele - Depression': Sachverhalt gemäss Urteil vom 31.1.2012:
- 2005: Ganze IV-Rente infolge schwerer oder mittelschwerer depressiver Störung.
- 2010: Aufhebung der Rente infolge Wiedererwägung
Resultat:
- Es liegt eine andersweitige Beurteilung des (damaligen) gleichen Sachverhaltes vor. Dies ist kein Wiedererwägungsgrund.
- Aktives Mitglied des Grossen Rates schliessen eine Arbeitsunfähigkeit infolge depressiver Erkrankung aus. Dies ist hingegen ein Wiedererwägungsgrund.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Wiedererwägung - Beispiele - Zumutbare Tätigkeit': Wiedererwägungsgrund gemäss Urteil vom 7.2.2012, wenn sich die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nur auf die bisherige und nicht auch auf eine leidensadaptiere Tätigkeit stützt. Resultat: Aufhebung einer ganzen IV-Rente
Menu 'ATSG', Untermenu 'Wiedererwägung': Installiert sind folgende Ausbildungsfolien:
- 2er-Serie: Grundsätze
- 2er-Serie: Beispiele
Menu 'IVG', Untermenu 'Rundschreiben': Installiert sind:
- Nr. 311 vom 12.03.2012: Medizinische Massnahmen und Medizinaltarife
- Nr. 310 vom 08.03.2012: Hörgeräte - Richtlinien für ORL-Expertenärzte
Menu 'UVG', Untermenu 'Unfallähnliche Körperschädigung': Urteil vom 1.3.2012:
- Normales Joggen: Keine gesteigerte Gefahrenslage; UKS nicht erfüllt.
- Reines Stolpern ohne Sturz beim sportlichen Walken oder Joggen: UKS erfüllt.
Menu 'BVG-Mitteilungen': Installiert sind die Mitteilungen über die beruliche Vorsorge Nr. 127 vom 29.3.2012.
Das Bundesgericht hat 7 Leitentscheide veröffentlicht:
AHVG: BGE 138 V 2 vom 06.01.2012: AHV-Beiträge Verrechnung mit Familienzulagen
ELG: BGE 138 V 9 vom 19.12.2012: Mietwert selbstbewohnte Liegenschaft
ELG: BGE 138 V 17 vom 23.12.2011: Begrenzung Abzug Gebäudeunterhalt und Hypoz.
ELG: BGE 138 V 23 vom 27.01.2012: Zuständigkeit Festsetzung EL
BVG: BGE 138 V 32 vom 26.01.2012: GAV Bauhauptgewerbe / Beitragspflicht Arbeitgeber
UVG: BGE 138 V 41 vom 03.01.2012: Übergangsentschädigung
AVIG: BGE 138 V 50 vom 12.12.2011: Rahmenfrist Beitragszeit Selbstständige
Woche 13-14-15/2012
Effizientes Arbeiten: Sie haben vier Möglichkeiten, schnell eine Lösung auf Ihre Fachfrage zufinden.
Expertensysteme: Die interaktiven Expertensysteme sind überarbeitet:
- Adäquanz-Prüfung im UVG
- Fragen für medizinische Standortbestimmungen und Gutachten
- Überentschädigung gemäss Art. 69 ATSG: Berechnungsbeispiel
- Case Management: Fall-Triage eines Versicherers
- Case Management: Diagnoseschema zur Motivation
- UVG-Deckungsprüfung: Unfall und unfallähnliche Körperschädigung (UKS)
Unregelmässig Beschäftigte: Deckung für Nichtberufsunfälle (NBU)
Zwischenverdienst: Zuständiger Versicherer und Taggeldberechnung
Seminar-Portal: Neu: Tipps und Tricks: Schnelle Antworten auf Fragen im UVG-Schadendossier
UVG Ad-Hoc-Kommission: An der Sitzung vom 20.03.3012 wurden folgende Empfehlungen revidiert:
- 02/86: Unfallähnliche Körperschädigungen
- 01/01: Alternativtherapien und Komplementärmedizin
- 01/07: Arbeitsversuche / (f)
- 01/08: Höchstbetrag des versicherten Verdienstes
Die französischen Übersetzungen der Empfehlungen 02/86, 01/01 und 01/08 folgen.
Woche 12/2012
Menu 'KVG / Taggeld VVG': Installiert sind die komplett verlinkten, neuen Artikelverzeichnisse von KVG / KVV und KLV.
Direktadresse: www.kvg-kvv.ch
Alle Artikel von KVG, KVV und KLV sind erfasst, thematisch zusammengeführt bzw. verlinkt; d. h. 410 Themen in 65 Untermenus.
Woche 11/2012
Das Portal für Eingliederungsmassnahmen der IV: www.eingliederungsmassnahmen.ch
Menu 'IVG': Das Untermenu 'Berufliche Massnahmen' ist neu strukturiert:
- Allgemeines
- Berufsberatung
- Erstmalige berufliche Ausbildung
- Umschulung
- Arbeitsvermittlung
- Arbeitsversuch
- Einarbeitungszuschuss
- Entschädigung für Beitragserhöhungen
- Kapitalhilfe
Menu 'IVG', Untermenu 'Rentenrevision': Installiert ist die Rechtsprechung zu Art. 88a IVV (Änderung des Anspruchs) gemäss Urteil vom 10.2.2012.
Menu 'IVG', Untermenu 'Verfahren - Anmeldung': Die versicherte Person wahrt gemäss Urteil vom 15.11.2011 mit ihrer Anmeldung nicht nur jene Ansprüche, die sie ausdrücklich auf dem Anmeldeformular aufzählt. Vielmehr umfasst eine Anmeldung alle Ansprüche, die nach Treu und Glauben mit dem angemeldeten Risikoeintritt in Zusammenhang stehen.
Menu 'UVG', Untermenu 'Europäisches Recht': Installiert ist das UVG-Kreisschreiben Nr. 19 vom 6.3.2012: Auswirkungen des Abkommens über den freien Personenverkehr auf das UVG
- Nr. 19 vom 06.03.2012 (ab 1.4.2012)
- Nr. 19 vom 18.02.2002 (bis 31.2.2012)
Menu 'UVG', Untermenu '1. UVG-Revision': Aktuell sind immer noch viele Fragen offen. Mit der Umsetzung einer 1. UVG-Revision ist nicht vor dem 1.1.2014 zu rechnen.
Menu 'BVG', Untermenu 'Freizügigkeit': Installiert sind die Artikelverzeichnisse von FZG und FZL und folgende Untermenus mit allen Details:
- Geltungsbereich
- Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung bei Austritt von Versicherten
- Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung bei Eintritt von Versicherten
- Berechnung der Austrittsleistung
- Erhaltung des Vorsorgeschutzes in besonderen Fällen
- Freizügigkeitsfall
- Information der Versicherten und Dokumentation im Hinblick auf eine Scheidung
- Meldepflicht
- Zentralstelle 2. Säule
- Verjährung von Ansprüchen und Aufbewahrung von Vorsorgeunterlagen
- Anwendbarkeit BVG
- Europäisches Recht
- Schlussbestimmungen
Menu 'BVG': In den einzelnen Untermenus sind folgende Randziffern der BVG-Mitteilungen als Einzeldokumente thematisch den Artikeln von BVG, BVV 2, FZG und FZV zugeordnet:
- Rz. 825 der BVG-Mitteilungen Nr. 126
- Rz. 826 der BVG-Mitteilungen Nr. 126
- Rz. 827 der BVG-Mitteilungen Nr. 126
- Rz. 828 der BVG-Mitteilungen Nr. 126
- Rz. 820 der BVG-Mitteilungen Nr. 125
- Rz. 819 der BVG-Mitteilungen Nr. 125
- Rz. 818 der BVG-Mitteilungen Nr. 125
- Rz. 817 der BVG-Mitteilungen Nr. 125
- Rz. 815 der BVG-Mitteilungen Nr. 125
- Rz. 814 der BVG-Mitteilungen Nr. 125
- Rz. 807 der BVG-Mitteilungen Nr. 125
- Rz. 805 der BVG-Mitteilungen Nr. 125
- Rz. 804 der BVG-Mitteilungen Nr. 124
- Rz. 801 der BVG-Mitteilungen Nr. 124
- Rz. 800 der BVG-Mitteilungen Nr. 124
- Rz. 796 der BVG-Mitteilungen Nr. 123
- Rz. 795 der BVG-Mitteilungen Nr. 123
- Rz. 794 der BVG-Mitteilungen Nr. 123
- Rz. 793 der BVG-Mitteilungen Nr. 123
- Rz. 792 der BVG-Mitteilungen Nr. 123
- Rz. 789 der BVG-Mitteilungen Nr. 122
- Rz. 787 der BVG-Mitteilungen Nr. 122
- Rz. 786 der BVG-Mitteilungen Nr. 122
- Rz. 785 der BVG-Mitteilungen Nr. 122
- Rz. 784 der BVG-Mitteilungen Nr. 122
- Rz. 783 der BVG-Mitteilungen Nr. 122
- Rz. 782 der BVG-Mitteilungen Nr. 122
- Rz. 780 der BVG-Mitteilungen Nr. 121
- Rz. 779 der BVG-Mitteilungen Nr. 121
- Rz. 778 der BVG-Mitteilungen Nr. 121
- Rz. 777 der BVG-Mitteilungen Nr. 121
- Rz. 776 der BVG-Mitteilungen Nr. 121
- Rz. 771 der BVG-Mitteilungen Nr. 120
- Rz. 761 der BVG-Mitteilungen Nr. 119
- Rz. 760 der BVG-Mitteilungen Nr. 119
- Rz. 759 der BVG-Mitteilungen Nr. 119
- Rz. 758 der BVG-Mitteilungen Nr. 119
- Rz. 757 der BVG-Mitteilungen Nr. 119
- Rz. 754 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 753 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 752 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 751 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 750 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 749 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 748 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 747 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 746 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 745 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 744 der BVG-Mitteilungen Nr. 118
- Rz. 740 der BVG-Mitteilungen Nr. 117
- Rz. 739 der BVG-Mitteilungen Nr. 117
- Rz. 738 der BVG-Mitteilungen Nr. 117
- Rz. 737 der BVG-Mitteilungen Nr. 117
- Rz. 736 der BVG-Mitteilungen Nr. 117
- Rz. 735 der BVG-Mitteilungen Nr. 117
- Rz. 734 der BVG-Mitteilungen Nr. 117
- Rz. 733 der BVG-Mitteilungen Nr. 117
Die Erstellung dieser Einzeldokumente wird bis zu den BVG-Mitteilungen Nr. 1 laufend weitergeführt.
Menu 'BVG-Mitteilungen': Installiert sind die aktualisierten Zusammenstellungen
- Freizügigkeit, Bar- und Kapitalauszahlung
- Invalidität
- Wohneigentumsförderung
- Scheidung
- Begünstigtenordnung
- Steuern
Woche 10/2012
Menu 'ATSG', Untermenu 'Gutachten - Anordnung': Gemäss Urteil vom 19.12.2011 besteht kein förmlicher Anspruch auf eine versicherungsexterne Begutachtung.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Gutachten - Beweis versicherungsinterne Ärzte': Konkrete und differenzierte Einwände des behandelnden Facharztes sind gemäss Urteil vom 31.1.20121 geeignet, zumindest geringe Zweifel an der Schlüssigkeit der Beurteilung der Beurteilung des Kreisarztes zu wecken. Bei dieser Ausgangslage hätte nicht erneut eine versicherungsinterne Beurteilung eingeholt werden müssen, sondern vielmehr ein externen medizinisches Gutachten.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Gutachten - Fallbearbeitung': Pauschales Vorbringen der versicherten Person, ergänzende Berichte einzuholen. Resultat: Gemäss Urteil vom 3.2.2012 ist von weiteren medizinischen Abklärungen abzusehen, da hievon keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (antizipierte Beweiswürdigung).
Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherte Personen - Ausnahmen': UVG-Deckung im Konkubinat:
- Keinen Barlohn = AHV-Beitragsstatus: Nichterwerbstätige = Keine UVG-Deckung
- Barlohn = AHV-Beitragsstatus: Erwerbstätige = UVG-Deckung
Menu 'UVG', Untermenu 'Unfallähnliche Körperschädigung': Sachverhalt: Nach einem Tauchgang musste ich zwecks Einstieg ins Boot die Flossen ausziehen. Ich hielt mich mit einer Hand an der Treppe fest, mit der anderen Hand löste ich die Flosse vom Fuss. Beim Ausziehen des Flossens des rechten Beins verdrehte ich das Knie und es gab einen Knacks im Knie. Der Bewegungsablauf beim Flossenausziehen war grundsätzlich wie immer, ausser dass der Wellengang erheblich war. - Resultat: UKS erfüllt.
Menu 'UVG', Untermenu 'Wagnis': Motorradfahren auf Rennstrecke = Absolutes Wagnis (Urteil vom 27.1.2012)
Menu 'Versicherte Personen - Arbeitsversuche': Grundsatz ab 1.1.2012 gemäss Info des BSV: Unfälle während Eingliederungsmassnahmen IV = Keine UVG-Deckung Pdf
Menu 'UVG', Untermenu 'Medizinalrecht': Ein kantonal approbierter Zahnarzt ist gemäss Urteil vom 15.2.2012 nicht dazu berechtigt, über die Notfallbehandlung hinausgehende Leistungen zu Lasten des UVG abzurechnen.
Menu 'UVG', Untermenu 'Integritätsentschädigung': Integritätsschaden (Asbest) infolge Berufskrankheit mit Todesfolge: Eine Berufskrankheit mit erheblicher Beeinträchtigung der Lebenserwartung des Versicherten bewirkt gemäss Urteil vom 26.1.2011 dann keinen dauernden Integritätsschaden, wenn zwischen dem Zeitpunkt, in dem die Behandlung keine Verbesserung des Zustandes mehr versprach, und demjenigen des Todes weniger als zwölf Monate lagen.
Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherer - Andere Versicherer': Gemäss Urteil vom 13.2.2012 ergibt sich für Versicherer nach Art. 70 Abs. 2 UVG, dass jener Versicherer verfügt, welcher die aktuell strittigen Leistungen zu erbringen hat, und jedem Versicherer das Verhalten des andern anzurechnen ist. Für die Legitimation zur Einreichung eines Rechtsmittels bedeutet dies, dass sie nur jenem Versicherer zukommt, welcher die strittige Verfügung erlassen hat.
Jobs: Ein neuer Job bei der Concordia in Luzern: Leistungsspezialist Kollektive Personenversicherung KTG/UVG
Menu 'Partnerschaft', Untermenu 'Partner-Passwort': Support: Passwort muss bei jeder Abfrage neu eingegeben werden. - Dieses Problem kann beim Internet-Explorer auftreten. Vorgehen zur Lösung:
- Klicken Sie in der Menu-Leiste des Internet-Explorers auf das Menu 'Extras'. Klicken Sie auf 'Internetoptionen'. Löschen Sie den gesamten Browserverlauf inkl. Cookies und Kennwörter. Starten Sie den Computer neu.
- Falls der Fehler immer noch nicht behoben ist: Installieren Sie gratis den Internet-Browser Firefox oder Google-Chrome. Wenn Sie anstelle des Internet-Explorers mit Firefox oder Google-Chrome arbeiten, tritt dieser Fehler nicht auf.
Woche 09/2012
Die neuen EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009 sind in den Beziehungen zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten ab dem 1. April 2012 anwendbar. An diesem Tag tritt der revidierte Anhang II zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) in Kraft.
Diese Verordnungen ersetzen die Verordnungen Nr. 1408/71 und 574/72.
EFTA-Staaten: In den Beziehungen zwischen der Schweiz und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) bleiben die Verordnungen Nr. 1408/71 und 574/72 in Kraft. Die neuen Verordnungen wurden noch nicht in das EFTA-Übereinkommen übernommen.
Menu 'Abkommen': Neu installiert ist das Untermenu 'EESSI': Elektronischer Datenaustausch
Menu 'Abkommen': Neu installiert ist das Untermenu 'Grundlagen': Eine Zusammenfassung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit folgenden Inhalten:
- Rechtsakt
- Zusammenfassung
- Geltungsbereich
- Bestimmung des anwendbaren Rechts
- Sachleistungen (Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft)
- Grenzgänger in Rente
- Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Sterbegeld
- Leistungen bei Invalidität
- Altersrenten
- Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Vorruhestandsleistungen
- Familienleistungen
- Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen
- Instrumente zur Koordinierung der sozialen Sicherheit
- Hintergrund
Menu 'Schadenminderungspflicht', Untermenu 'Zumutbare Behandlung': Gemäss Urteil vom 26.1.2012 ist ein stationärer Rehabilitationsaufenthalt trotz folgender Einwände zumutbar:
- Ausländerfeindliche Überlegungen des Versicherten
- Belastungsfähigkeit und Stresstoleranz stark herabgesetzt
- Nacken- und Rückenverspannungen
- Herabgesetzter Geruchssinn
- Arbeitsunfähigkeit 80 %
Resultat: Verletzung Schadenminderungspflicht; Einstellung der vorübergehenden Leistungen (Taggeld und Heilungskosten) sind verhältnismässig.
Menu 'Kausalität', Untermenu 'Unfallschwere': (Urteile vom 19.12.11, 23.12.11 und 31.1.12)
- Mittel zu schwer: Kollision mit mehreren Beteiligten mit Bergung durch die Feuerwehr
- Mittel zu mittel: Frontalkollision mit Kopfanprall mit der Windschutzscheibe trotz Gurt
- Mittel zu leicht: Einfache Auffahrunfälle
Menu 'Familienzulagen': Verlinkte Artikelverzeichnisse FamZG, FamZV, FLG und FLV
Menu 'Familienzulagen', Untermenu 'Arten / Ansätze': Installiert sind die Arten und Ansätze 2012 der Familienzulagen nach FamZG, FLG und kantonalen Gesetzen
Menu 'Familienzulagen', Untermenu 'Wegleitungen': Installiert ist die Ausgabe 2012 der Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZWL).
Menu 'Familienzulagen': Neu installiert ist das Untermenu 'Mitteilungen' mit den Mitteilungen über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 1 - 8.
Familienzulagen - Direktadresse: www.famz.ch
Woche 08/2012
Menu 'ATSG', Untermenu 'Rentenrevision - Beispiele': Eine erhebliche Verbesserung des psychischen Gesundheitszustandes liegt gemäss Urteil vom 6.1.2012 nicht vor:
- Eine Verringerung der sozialen Problematik bei festgestellter psychischen Stabilisierung.
Eine erhebliche Verbesserung des psychischen Gesundheitszustandes liegt z. B. vor:
- Wenn eine ursprünglich festgestellte depressive Episode abgeklungen ist.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Rentenrevision - Beispiele': Rentenrevision trotz subjektiv gleicher Schmerzen wie vor ursprünglicher Rentenzusprache. Begründung gemäss Urteil vom 3.1.2012: Die Gutachter wiesen auf verschiedene fehlende Kriterien hin und legten begründet dar, weshalb eine somatoforme Schmerzstörung nun nicht mehr diagnostiziert werden könne. Andererseits gab der Versicherte zwar subjektiv die gleichen Schmerzen an wie vor der ursprünglichen Rentenzusprache. Im Unterschied zu damals liegen nun aber zahlreiche Inkonsistenzen sowie Tendenzen zur Symptomausweitung und Selbstlimitierung vor. Eine Verbesserung der Befunde und des Gesundheitszustandes muss daher bejaht werden.
Menu 'Ausbildungsfolien' - ATSG:
- 6er-Serie: Rentenrevision - Grundsätze
- 2er-Serie: Rentenrevision - Vorgehen in der Praxis
- 7er-Serie: Rentenrevision - Beispiele
Menu 'AHV', Untermenu 'Mitteilungen': Installiert sind
- Nr. 299 vom 23.1.2012: Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital gemäss Art. 18 Abs. 2 AHVV
- Nr. 300 vom 10.2.2012: Sozialversicherungsabkommen mit Japan
- Nr. 301 vom 15.2.2012: Inkrafttreten der neuen Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
- Nr. 302 vom 16.2.2012: Informationen zum Verfahren Frankieren Post 2012
Menu 'ELG': Neu installiert ist das Untermenu 'Berechnungsbeispiele' mit folgenden Sachverhalten:
- Alleinstehende Person zu Hause
- Ehepaar zu Hause
- Alleinstehende Person im Pflegeheim
- Ehepaar im Pflegeheim mit Liegenschaftsbesitz
- Ehepaar im Pflegeheim ohne Liegenschaftsbesitz
- Ehegatte im Pflegeheim / Ehegattin zu Hause
Das Bundesgericht hat folgende Leitentscheide veröffentlicht:
IVG: BGE 137 V 417 vom 21.11.2011: Eintritt der Invalidität
IVG: BGE 137 V 424 vom 31.10.2011: Hilflosenentschädigung bei Vollendung 18. Altersjahr
ELG: BGE 137 V 434 vom 15.12.2011: Geschiedene Ehegatten mit Kindern
BVG: BGE 137 V 440 vom 16.11.2011: Vorbezug Wohneigentum und Scheidung
BVG: BGE 137 V 446 vom 30.09.2011: Verantwortlichkeit Kontrollstelle bez. Anlagen
BVG: BGE 137 V 463 vom 28.11.2011: Übergang Arbeitsverhältnis / Verzugszins
Woche 07/0212
Menu 'UVG', Untermenu 'Berufskrankheit - Übergangsentschädigung': Eine erhebliche Beeinträchtigung im wirtschaftlichen Fortkommen gemäss Art. 86 Abs. 1 lit. a VUV setzt gemäss Urteil vom 3.1.2012 eine Einkommenseinbusse von mindestens 10 % voraus.
Menu 'UVG', Untermenu 'Berufskrankheit': Neu installiert ist das Untermenu 'Fallbearbeitung'.
Neue Direktadresse zur Berufskrankheit: www.uvg-bk.ch
Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherter Verdienst für die Rente - Befristetes Arbeitsverhältnis': Keine Arbeitsbewilligung = Keine Grundlage für unbefristeten Vertrag (Urteil vom 17.1.2012)
Neue Direktadresse zu den unfallähnlichen Körperschädigungen: www.uvg-uks.ch
Menu 'UVG': Neu installiert ist das Untermenu 'Regressabkommen' mit folgenden Inhalten:
- UVG-Regressabkommen
- Anwendungsrichtlinien
- Liste der teilnehmenden Versicherer
Neue Direktadresse zum UVG-Regressabkommen: www.regressabkommen.ch
Menu 'Ausbildungsfolien' - UVG:
- 3er-Serie zum Beginn der Versicherung: Grundsätze und arbeitsvorbereitender Charakter
- 4erSerie zum Ende der Versicherung: Grundsätze, Verlängerung der Deckung, unbezahlter Urlaub
- Diagramm zur Abredeversicherung.
- 5er-Serie zu den Berufskrankeiten: Coiffeuse, Triage, Generalklausel, Statistik
- 3er-Serie zu den Schädigungen während der Heilbehandlung
Die Statistiken 2011 folgender Sozialversicherungszweige sind installiert:
Jobs: Zwei neue Jobs bei Hôtela in Montreux:
- Sachbearbeiter/in (100%) für den Bereich Krankentaggeld
- Gestionnaire expérimenté/e en indemnités journalières maladie avec une orientation case management (80-100%)
Woche 06/0212
Menu 'AHVG', Untermenu 'Beiträge - Beitragsrecht': Auswahl des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV:
- Nr. 34: Bordell-Mitarbeiterinnen sind unselbständige Erwerbstätige
- Nr. 33: Haftung des Arbeitgebers: Streitwert im Sinne von Art. 85 BGG
Menu 'IVG', Untermenu 'Rentenanspruch': Gemäss Urteil vom 5.12.2011 ist der Abfall der Leistungen mit entsprechender Feststellung im bisherigen Beruf in der Regel beim seinerzeitigen Arbeitgeber notwendig. Rückwirkend festgestellte Arbeitsunfähigkeiten genügen im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 IVG nicht.
Menu 'IVG', Untermenu 'Rundschreiben': Installiert sind das IV-Rundschreiben:
- Nr. 307: Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV
- Nr. 306: Assistenzbeitrages statt Assistenzbudget für Teilnehmende am Pilotversuch 'Assistenzbudget'
Menu 'IVG', Untermenu 'Voraussetzungen': Gemäss Urteil vom 15.12.2011 stellt Art. 7b Abs. 2 IVG (Sanktionen) keinen eigenständigen Grund (Wiedererwägung, Revision) dar, um auf eine rechtskräftige Verfügung zurückzukommen. Ziel dieser Bestimmung ist es, Sanktionen zu erleichtern.
Menu 'AVIG', Untermenu 'ALE: Entschädigung - Versicherter Verdienst': Der versicherte Verdienst umfasst gemäss Urteil vom 21.12.2011 Gratifikationen unbesehen ihrer Klagbarkeit und gehört unter anteilsmässiger Anrechnung zum massgebenden Lohn. Die Vorinstanz erachtete Art. 37 Abs. 2 AVIV zu Recht als massgeblich und stellte demzufolge zur Ermittlung des versicherten Verdienstes auf einen Bemessungszeitraum von zwölf Monaten ab.
Menu 'AVIG-Praxis': Das SECO hat per Januar 2012 folgende Weisungen veröffentlicht:
014-AVIG-Praxis 2012/1
Praktika nach Erwerb des Diploms
030-AVIG-Praxis/D32-D32a
Verzicht auf Lohn- oder Entschädigungsansprüche
030-AVIG-Praxis/D34-D36
Nichtbefolgen der Kontrollvorschriften oder Weisungen der zuständigen Amtsstelle
027-AVIG-Praxis 2012/2
031-AVIG-Praxis 2012/4
095-AVIG-Praxis 2012/5
Anpassung des Beiblattes zum Entscheid betreffend Erlassgesuch
Die Weisungen und Mitteilungen der AVIG-Praxis sind auch den einzelnen, thematischen Untermenus des Menus 'AVIG' zugeordnet.
Menu 'BVG-Mitteilungen': Installiert sind die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 126 vom 26.1.2012
Woche 05/0212
Menu 'ATSG', Untermenu 'Gutachten - Beweiswert - Aktengutachten': Reinen Aktengutachten kann gemäss Urteil vom 22.12.2011 auch voller Beweiswert zukommen, sofern ein lückenloser Befund vorliegt und es im Wesentlichen nur um die ärztliche Beurteilung eines an sich feststehenden medizinischen Sachverhalts geht.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Gutachten - Beweiswert - Privatgutachten - Voraussetzung der Kostenübernahme': Die Kosten eines von der versicherten Person veranlassten Gutachtens sind gemäss Urteil vom 22.12.2011 vom Versicherungsträger dann zu übernehmen, wenn sich der medizinische Sachverhalt erst auf Grund des neu beigebrachten Untersuchungsergebnisses schlüssig feststellen lässt und dem Unfallversicherer insoweit eine Verletzung der ihm im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes obliegenden Pflicht zur rechtsgenüglichen Sachverhaltsabklärung vorzuwerfen ist.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Formloses Verfahren - Rechtskräftiger Fallabschluss durch einfaches Schreiben': Erlässt ein Versicherer über eine Leistung, welche erheblich ist, zu Unrecht keine Verfügung, sondern erledigt er die Herabsetzung einer Leistung im formlosen Verfahren und ist die betroffene Person damit nicht einverstanden, hat sie gemäss Urteil vom 21.12.2011 dies grundsätzlich innerhalb eines Jahres zu erklären. Diesfalls hat der Versicherer eine Verfügung zu erlassen, gegen welche Einsprache erhoben werden kann. Ohne fristgerechte Intervention erlangt der Entscheid rechtliche Wirksamkeit, wie wenn er zulässigerweise im Rahmen von Art. 51 Abs. 1 ATSG ergangen wäre.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Revision': Das Urteil vom 8.12.2011 thematisiert die Revisionsfrist:
- Liegt sichere Kenntnis über neue erhebliche Tatsache oder das entscheidende Beweismittel vor, beginnt die relative 90-tätige Revisionsfrist zu laufen.
- Ein Observationsbericht ist kein entscheidendes Beweismittel: Er kann höchstens Anhaltspunkte liefern oder Anlass zu Vermutungen geben. Die 90-tätige Revisionsfrist beginnt erst mit Vorliegen der ärztlichen Beurteilung.
Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherer': Installiert ist die Liste der Unfallversicherer nach UVG, Stand 1.1.2012.
Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherer - Tätigkeitsbereich - Falsche Unterstellung und deren Konsequenzen': Unabhängig der korrekten Unterstellung zwischen Suva und den anderen Versicherern haftet gemäss Urteil vom 12.12.2011 derjenige Versicherer, bei dem die Versicherung zur Zeit des Unfalles bestanden hat. Dieser Grundsatz der Unfalldeckung gilt auch für die Prämien.
Menu 'UVG', Untermenu 'Versicherer - Tätigkeitsbereich - Abgrenzung Suva/andere Versicherer bei Betrieben in Grenzfällen': Gemäss Urteil vom 8.6.2009 handelt es sich bereits um einen Betrieb gemäss Art. 66 UVG, wenn die betreffende Tätigkeit nur einen minimalen Anteil der Gesamttätigkeit des Betriebes ausmacht: 3 Beispiele.
Menu 'Kausalität', Untermenu 'Unfallschwere': Kollision Mofa / Auto = Mittlerer Unfall im mittleren Bereich (Urteil vom 1.12.2011)
Menu 'Kausalität', Untermenu 'Unfallschwere': Mit Lastwagen SBB-Fahrleitung touchiert und dabei Führerkabine unter Starkstrom gesetzt. Verletzung: Nach anfangs nur kleiner Rötung, Schwellung und Druckdolenz am Vorderarm Entwicklung einer traumatischen Somatisierung. - Gemäss Urteil vom 23.12.2011 ist der zu beurteilende Stromunfall als mittelschwer im Grenzbereich zu den leichten Unfällen zu qualifizieren.
Jobs: Ein neuer Job bei HRM Systems in Winterthur: Kundenbetreuer / Systembetreuer (m/w) automatisierte Krankentaggeld-Verarbeitung (80% - 100%)
Woche 04/2012
Menu 'Abkommen': Das am 22.10.2010 unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen mit Japan tritt per 1.3.2012 in Kraft:
Das Abkommen regelt insbesondere den gegenseitigen Export von Rentenleistungen, die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaats, die anwendbaren Rechtsvorschriften und die gegenseitige Verwaltungshilfe.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Invaliditätsgrad - Statistik': Die Schätzung der Nominallohnentwicklung im 3. Quartal 2011 beträgt 1.3 %. Das Berechnungsbeispiel 'Schritt für Schritt' ist der aktuellen Nominallohnentwicklung angepasst.
Menu 'ATSG', Untermenu 'Invaliditätsgrad - Invalideneinkommen - Kürzung der Tabellenlöhne - Beschäftigungsgrad': Im Rahmen eines IV-Grades von 39 % eines Versicherten ist gemäss Urteil vom 16.12.2011 unter dem Titel eines reduzierten Beschäftigungsgrades ein Abzug des Tabellenlohnes für das Invalideneinkommen von 5 % gerechtfertigt.
Menu 'UVG', Untermenu 'Heilungskosten': Installiert sind die Taxvereinbarungen mit Spitälern für hospitalisierte UV-Patienten: Stand 13.01.2012 Pdf
Menu 'UVG', Untermenu 'Heilungskosten - Behandlung im Ausland': Gemäss der Suva, Abt. Arbeitsmedizin, beträgt 2012 der höchste Pauschalansatz in der Schweiz Fr. 1'932.--. Die Erhöhung von Fr. 285.-- im Vergleich zu 2011 begründet sich u. a. mit einer Prozenterhöhung für innerkantonale Patienten und einer Abgeltung der Anlagenutzkosten .
Menu 'Medizin und Recht', Untermenu 'Diskushernie': Das Urteil vom 1.12.2011 hält fest:
Terminierung der Unfallfolgen:
- Lumboischialgien: Nach 3 bis 4 Monaten
- Vorzustand an der Wirbelsäule: Nach 6 bis 9 Monaten; spätestens 1 Jahr
Anforderungen an eine richtungsgebende Verschlimmerung:
- Eine richtungsgebende Verschlimmerung muss röntgenologisch ausgewiesen sein und muss sich von der altersüblichen Progression abheben.
Menu 'Medizin und Recht', Untermenu 'ELF': Installiert sind:
- EFL-Vertrag per 1.1.2012 Pdf
- EFL-Tarif per 1.1.2012 Pdf
- EFL-Institutionen per 12.2011 Pdf
- Anmeldung für die Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit Pdf
- EFL-Vereinbarung betreffend Paritätische Vertrauenskommission per 1.1.2012 Pdf
- EFL-Anwender: Kriterien für die Akkreditierung Pdf
Menu 'Case Management': Installiert ist die interaktive CM-Triage eines Versicherers mit eigener Internet-Adresse: www.cm-triage.ch
Jobs: Neuer Job bei der Basler in Basel: Leiter/in Leistungscenter AH/MH Zürich, Ost- und Zentralschweiz
Jobs: Neuer Job bei der Swica in Winterthur: Fachspezialist/in UVG Komplex
Woche 03/0212
Zertifikatslehrgang: Leistungsspezialist/in UVG:
Am 9.1.2012 haben 23 Leistungsspezialisten/innen UVG den Lehrgang 2011 erfolgreich abschlossen. Ich gratuliere allen herzlich: Öffentliches Register aller erfolgreichen Absolventen/innen
Der Lehrgang 2012 (Beginn: 5.3.2012) ist ausgebucht. Sie haben bereits die Möglichkeit, sich für den Lehrgang 2013 (Beginn: 4.3.2013) anzumelden.
Folgende neue Empfehlung wurde veröffentlicht:
Folgende Empfehlung wurde revidiert:
Bei folgenden Empfehlungen wurde lediglich der Titel präzisiert:
- 20/83: Versicherter Verdienst bei Versicherten mit mehreren Arbeitgebern - (fr.)
- 21/84: Höchstbetrag des versicherten Verdienstes bei Vten mit mehreren Arbeitgebern - (fr.)
- 22/84: Gleichzeitiges Arbeiten für mehrere Arbeitgeber - (fr.)
Die ersetzten Empfehlungen stehen Ihnen im Archiv weiterhin zur Verfügung.
Menu 'UVG', Untermenu 'Heilbehandlung': Installiert sind die Taxvereinbarungen mit Spitälern für hospitalisierte UV/MV/IV-Patienten per 15.12.2011.
Menu 'UVG', Untermenu 'Heilbehandlung - Hauspflege':
- Stundenlohn für medizinische Pflege 2012: Fr. 33.30
- Stundenlohn für nichtmedizinische Pflege 2012: Fr. 27.10
Menu 'UVG', Untermunu 'Versicherter Verdienst für die Rente - Befristetes Arbeitsverhältnis': War die versicherte Person gemäss Urteil vom 15.12.2011 - wenn auch bei verschiedenen und allenfalls auch ausländischen Arbeitgebern - in den Jahren vor dem Unfall mehr oder weniger lückenlos erwerbstätig, so ist von einer unbefristeten Beschäftigung auszugehen.
Jobs: Neuer Job bei der Vaudoise in Lausanne: Jurist oder Sachbearbeiter Schaden UVG und KTV (m/w)
Jobs: Neuer Job bei der AXA in Zürich: Sachbearbeiter/in Schaden Kollektive Personenversicherungen
Woche 02/2012
Menu 'AHVG', Untermenu 'Wegleitungen / Kreisschreiben': Installiert sind folgende Wegleitungen/Kreisschreiben, gültig ab 1.1.2012:
- Wegleitung zum massgebenden Lohn (WML)
- Wegleitung für freiwilligen AHV/IV (WFV)
- Wegleitung über die Beiträge der SE und NE
- Wegleitung über die Renten in der AHV/IV (RWL)
- Kreisschreiben über die Betreuungsgutschriften (KSBGS)
- Kreisschreiben über das Splitting bei Scheidung (KSS)
In dem entsprechenden Untermenu des Menu 'AHVG' ist die jeweils massgebende Wegleitung auch installiert.
Menu 'AHVG', Untermenu 'Beiträge - Übersicht': Neu per 1.1.2012:
- Synoptische Tabelle der anwendbaren Beitrags- und Prämiensätze
- Beitragstabelle Selbständigerwerbende
- Beitragstabelle Nichterwerbstätige
- Beitragstabelle Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
- Beitragstabelle Freiwillige Versicherung
Das heisst:
Beiträge von Selbständigerwerbenden:
- Selbständigerwerbende mit einem Reingewinn von höchstens 9200 Franken, die den Mindestbeitrag von 475 Franken bereits als Angestellte geleistet haben, können dies neu ihrer Ausgleichskasse mitteilen. Die Ausgleichskasse wird daraufhin statt des Mindestbeitrags den Beitrag von 5,223 Prozent erheben.
Beiträge von Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber:
- Neu gilt der einheitliche Beitragssatz von 10,3 Prozent. Die bisherige Abstufung des Beitragssatzes nach Höhe des massgebenden Lohnes entfällt. Die Ausgleichskasse erhebt neu Verwaltungskostenbeiträge von maximal 5 Prozent der AHV/IV/EO-Beiträge.
Beiträge von Nichterwerbstätigen:
- Der Höchstbeitrag steigt von 10'300 auf 23’750 Franken. Der Mindestbeitrag ist weiterhin 475 Franken.
Beiträge von nichterwerbstätigen Studierenden:
- Der pauschale Beitrag von 475 Franken gilt neu nur noch bis zum Alter von 25 Jahren. Ältere Studierende bezahlen neu Beiträge nach Vermögen und Einkommen.
Menu 'AHVG', Untermenu 'Beiträge - WML: Arten der Entgelte': Neu ab 1.1.2012:
- Dividenden (Rz. 2011.7)
- Verpflegung und Unterkunft (Rz. 2057)
- Reglementarische Vorsorgeleistungen (Rz. 2085)
- Familienzulagen (Rz. 2122 - 2130)
- Einlagen der Arbeitgebenden in die Personalvorsorge (Rz. 2165)
Menu 'AHVG', Untermenu 'Beiträge - WML - WML: Unkosten': Neu ab 1.1.2012:
- Weg- und Verpflegungsentschädigungen (Rz. 3007)
Menu 'AHVG', Untermenu 'Abgrenzung SE / AN': Neu ab 1.1.2012:
- Stellung der Reisevertreterinnen und -vertreter (Rz. 4022)
- Musikerinnen und Musiker (Rz. 4063.1 und 4066)
- Mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft (Rz. 4125 - 4135)
Menu 'AHVG', Untermenu 'Ordentliche Renten': Installiert sind die Aufwertungsfaktoren 2012 sowie die Berechnung der eintrittsabhängigen pauschalen Aufwertungsfaktoren für Neurentner/innen.
Menu 'AHVG', Untermenu 'Mitteilungen': Installiert sind 4 neue Mitteilungen:
- Nr. 295: Ausbildungsbegriff: Präzisierung zu Praktika
- Nr. 296: Fusion von Ausgleichskassen
- Nr. 297: IV-Revision 6a: Leistungsseitige Änderungen bei den Ausgleichskassen
- Nr. 298: Web Service Rentenregister
Menu 'IVG', Untermenu 'Kreisschreiben': Installiert sind folgende Kreisschreiben, gültig ab 1.1.2012:
- Kreisschreiben über Invalidität und Hilflosigkeit in der IV (KSIH)
- Kreisschreiben über das Verfahren in der IV (KSVI)
- Kreisschreiben über die Taggelder der IV (KSTI
- Kreisschreiben über die Schlussbestimmungen der Änderung vom 18.3.2011 des IVG (KSSB)
- Kreisschreiben über die Integrationsmassnahmen (KSIM)
- Kreisschreiben über die Früherfassung und die Frühintervention (KSFEFI)
- Kreisschreiben über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art (KSBE)
In dem entsprechenden Untermenu des Menus 'IVG' ist das jeweils massgebende Kreisschreiben auch installiert.
Menu 'IVG', Untermenu 'Berufliche Massnahmen': Weil das Kreisschreiben über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art. (KSBE) für das Leistungsmanagement besonders wichtig ist, ist dieses zusätzlich mit Volltext in das Untermenu 'Berufliche Massnahmen' integriert.
Menu 'IVG', Untermenu 'Rundschreiben': Installiert ist das Rundschreiben Nr. 304 vom 23.12.2011: Härtefallregelung Hörgeräteversorgungen
Menu 'IVG', Untermenu 'Rundschreiben': Installiert ist das IV-Rundschreiben Nr. 303 vom 7.12.2011: Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Art. 26 Abs. 1 IVV (= Versicherte ohne Ausbildung). Per 1.1.2012 wird das durchschnittliche Einkommen auf Fr. 77'000.-- erhöht.
Menu 'IVG', Untermenu 'Schlussbestimmungen': Falls Sie sich mit Rentenrevisionen beschäftigen, müssen Sie die Schlussbestimmungen der Änderungen vom 18.3.2011 (IV-Revision 6a) inkl. dem entsprechenden Kreisschreiben kennen.
Menu 'BVG', Verzeichnis BVG - Systematische Sammlung': Installiert ist die Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV), in Kraft per 1.1.2012.
Menu 'BVG-Mitteilungen': Installiert sind die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 125 vom 14.12.2011. Dabei sind folgende Anhänge direkt als Einzeldateien direkt verlinkt:
Menu 'BVG', Untermenu 'Wichtige Massnahmen': 2012
Menu 'BVG', Untermenu 'Invalidenleistungen': Anpassung der Invalidenrenten an die Teuerung 1985 - 2012
Menu 'BVG, Untermenu 'Hinterlassenenleistungen': Anpassung der Hinterlassenenrenten an die Teuerung 1985 - 2012
Menu 'BVG, Untermenu 'Altersleistungen': Tabellen BVG-Altersguthaben 1985 - 2012
Menu 'BVG', Untermenu 'Gebundene Vorsorge': Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens 2012
Menu 'BVG', Untermenu 'Koordinierter Lohn': Lohndaten gemäss BVG 1985 - 2012
Das Bundesgericht hat folgende Leitentscheide veröffentlicht:
- IVG: BGE 137 V 369 vom 15.07.2011: Herbsetzung/Aufhebung der Rente: Auslegung
- BVG: BGE 137 V 373 vom 06.09.0211: Hinterlassenenrente: Auslegung/Tragweite Begriff
- BVG: BGE 137 V 383 vom 14.09.2011: Hinterlassenenrente: Begünstigte Personen
- UVG: BGE 137 V 394 vom 13.09.2011: Rechtsmissbräuchliches Verhalten
- UVG: BGE 137 V 405 vom 29.09.2011: Versicherter Verdienst für die Rente. Kurzarbeit
- EOG: BGE 137 V 410 vom 12.10.2011: Unmittelbar abgeschlossene Ausbildung
Woche 01/2012
Neue Artikel in Gesetzen und Verordnungen per 1.1.2012 im Detail:
- AHVG
- AHVV (inkl. Erläuterungen)
- IVG
- IVV (inkl. Erläuterungen)
- ELG / ELV
- UVG / UVV (inkl. Info BAG)
- BVG
- BVV 2
- AVIG
- EOG
Jobs: Neuer Job bei der Basler in Bern: Direktions-Schadensinspektor (m/w) Unfall/Kranken
Jobs: Neuer Job bei der Zürich in Opfikon: Fachspezialist/in Leistungen Kollektivleben
AHVG
Menu 'AHVG': Per 1.1.2012 haben im AHVG folgende Artikel geändert:
- Art. 1a Abs. 1bis und 2 Bst. c AHVG: Obligatorich Versicherte
- Art. 2 Abs. 4 und 5 AHVG: Freiwilige Versicherung
- Art. 3 Abs. 4 AHVG: Beitragspflichtige Personen
- Art. 7 AHVG: Globallöhne
- Art. 8 AHVG: Beiträge von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit 1. Grundsatz
- Art. 9 Abs. 2 Bst. d und f sowie Abs. 4 AHVG: Begriff und Ermittlung
- Art. 9bis AHVG: Anpsssung der sinkenden Beitragsskala und des Mindestbeitrages
- Art. 10 Abs. 1, 2 und 2bis AHVG: Beiträge der nichterwerbstätigen Versicherten
- Art. 12 Abs. 3 AHVG: Beitragspflichtige Arbeitgeber
- Art. 14 Abs. 6 AHVG: Bezugstermine und -verfahren
- Art. 16 Abs. 1 erster und zweiter Satz, 2 vierter Satz und 3 AHVG: Verjährung
- Art. 18 Abs. 2bis AHVG: Rentenberechtigung
- Art. 29quinquies Abs. 4 Bst. b, 5 und 6 AHVG: 2. Erwerbseinkommen sowie Beiträge NE
- Art. 29septies Abs. 1 erster Satz und 3 erster Satz AHVG: Betreuungsgutschriften
- Art. 30bis Sachüberschrift und erster Satz AHVG: Berechnungsvorschriften
- Art. 30ter Abs. 3 und 4 AHVG: Individuelle Konten
- Art. 43ter AHVG: Assistenzbeitrag
- Art. 43quater AHVG: Hilfsmittel (bisher Art. 43ter)
- Art. 43quinquies AHVG: Überwachung des finanziellen Gleichgewichts
- Art. 44 AHVG: Auszahlung von Renten und Hilflosenentschädigungen
- Art. 52 Abs. 2 - 4 AHVG: Haftung
- Art. 64 Abs. 2bis und 4 AHVG: Kassenzugehörigkeit und Meldepflicht
- Art. 69 Abs. 1 erster Satz AHVG: Deckung der Verwaltungskosten
- Art. 87 drittes Lemma AHVG: Vergehen
- Art. 90 AHVG: Zustellung von Urteilen und Einstellungsverfügungen
- Art. 95 Abs. 1ter, 1quater und 2 erster Satz AHVG: Kostenübernahmeund Posttaxen
AHVV
Menu 'AHVG': Per 1.1.2012 haben in AHVV folgende Artikel geändert:
- Art. 2 AHVV: Verhältnismässig kurze Zeit
- Art. 14 Abs. 3 Einleitungssatz AHVV: Mitarbeitende Familienglieder
- Art. 16 AHVV: Beiträge der Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber
- Art. 18 Abs. 2 AHVV: Abzüge vom Einkommen
- Art. 27 Abs. 1 AHVV: Meldungen der Steuerbehörden
- Art. 28 Abs. 1 und 4bis AHVV: Bemessung der Beiträge
- Art. 50b Abs. 1 AHVV: Einkommensteilung: a. Allgemeine Bestimmungen
- Art. 52g AHVV: Betreuungsgutschriften a. Erfordernis der leichten Erreichbarkeit
- Art. 111 AHVV: Kassenzugehörigkeit
- Art. 118 Abs. 2 AHVV: Nichterwerbstätige
- Art. 140bis AHVV: Verbuchung des Einkommens (neuer Artikel)
- Art. 157 AHVV: Höchstansatz der Verwaltungskostenbeiträge
IVG
Menu 'IVG': Per 1.1.2012 haben im IVG folgende Artikel geändert:
- Art. 3 Abs. 1bis IVG: Beitragsbemessung und -bezung
- Art. 3b Abs. 2 Bst. l und 3 IVG: Meldung
- Art. 3c Abs. 5 IVG: Verfahren
- Art. 6 Abs. 3 IVG: Versicherungsmässige Voraussetzungen
- Art. 7 Abs. 2 Bst. e IVG: Pflichten der versicherten Person
- Art. 7b Abs. 3 und 4 IVG: Sanktionen
- Art. 8a IVG: Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentebbezügern
- Art. 10 Abs. 2 IVG: Beginn und Ende des Anspruchs
- Art. 11 IVG: Eingliederungsrisiko (aufgehoben)
- Art. 16 Abs. 2 Bst. c zweiter Satz IVG: Erstmalige berufliche Ausbildung
- Art. 18 Abs. 3 und 4 IVG: Arbeitsvermittlung (3 und 4 aufgehoben)
- Art. 18a IVG: Arbeitsversuch
- Art. 18b IVG: Einarbeitungszuschuss
- Art. 18c IVG: Entschädigung für Beitragserhöhungen
- Art. 18d IVG: Kapitalhilfe (bisheriger Art. 18b)
- Art. 21 Abs. 3 und 4 IVG: Anspruch
- Art. 21bis IVG: Austauschbefugnis
- Art. 21ter IVG: Ersatzleistungen (neuer Artikel)
- Art. 21quater IVG: Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln (neuer Artikel)
- Art. 22 Abs. 5bis, 5ter und 6 IVG: Anspruch
- Art. 23 Abs. 1bis und 3 IVG: Grundentschädigung
- Art. 25 Abs. 1 Bst. c IVG:Beiträge an Sozialversicherungen
- Art. 26bis Abs. 1 IVG: Wahl unter med. Hilfspersonen, Anstalten
- Art. 27 Abs. 1 IVG: Zusammenarbeit und Tarife
- Art. 31 Abs. 2 IVG: Herabsetzung oder Aufhebung der Rente (2 aufgehoben)
- Art. 32 IVG: Übergangsleistung bei Arbeitsunfähigkeit (neuer Artikel)
- Art. 33 IVG: Höhe der Übergangsleistung (neuer Artikel)
- Art. 34 IVG: Überpfüfung der Invaliditätsgrades und Anpassung der Rente (neuer Artikel)
- Art. 42bis Abs. 4 IVG: Besondere Voraussetzungen für Minderjährige
- Art. 42ter Abs. 2 IVG: Höhe
- Art. 42quater IVG: Anspruch (neuer Artikel)
- Art. 42quinquies IVG: Gedeckte Hilfeleistungen (neuer Artikel)
- Art. 42sexies IVG: Umfang (neuer Artikel)
- Art. 42septies IVG: Beginn und Ende des Anspruchs (neuer Artikel)
- Art. 42octies IVG: Kürzung oder Verweigerung des Assistenzbeitrags (neuer Artikel)
- Art. 47 Abs. 1, 1bis und 1ter IVG: Auszahlung der Taggelder und Renten
- Art. 48 IVG: Nachzahlung von Leistungen (neuer Artikel)
- Art. 53 Abs. 2 Bst. a, abis und e IVG: Grundsatz
- Art. 57 ABs. 1 Bst. f und i IVG: Aufgaben
- Art. 66c IVG: (neuer Artikel)
- Art. 68quinquies IVG: Haftung für Schäden bei einem Arbeitsversuch (neuer Artikel)
- Art. 77 Abs. 2 IVG: Grundsatz
- Art. 78 IVG: Bundesbeitrag
Schlussbestimmungen der Änderungen vom 18.3.2011 (IV-Revision 6a)
IVV
Menu 'IVG': Per 1.1.2012 haben in IVV folgende Artikel geändert:
- Art. 1bis Abs. 2 IVV: Beitragssatz
- Art. 4octies Abs. 1 IVV: Beitrag der Arbeitgeber
- Art. 4 novies IVV: Wiedereingliederung von RentenbezügerInnen (neuer Artikel)
- Art. 5bis Abs. 4 IVV: zweiter Satz aufgehoben
- Art. 6 Abs. 1bis IVV: Umschulung
- Art. 6bis IVV: Arbeitsbesuch
- Art. 6ter IVV: Einarbeitungszuschuss
- Art. 6quater IVV: Entschädigung für Beitragserhöhungen (vorher Art. 6bis)
- Art. 14bis IVV: Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln
- Art. 14ter IVV: Einschränkung der Austauschbefugnis
- Art. 14quater IVV: Auszahlung
- Art. 20quater Abs. 2, 3 und 5 IVV: Unterbrüche von Eingliederungsm. (3 und 5 aufgehoben)
- Art. 21 Abs. 3 IVV: Bemessungsgrundlagen
- Art. 21bis Abs. 5 IVV: Versicherte mit regelmässigem Einkommen
- Art. 21novies IVV: Besitzstandgarantie (neuer Artikel)
- Art. 23 IVV: Eingliederungsrisiko (aufgehoben)
- Art. 24 Abs. 2 und 3 IVV: Wahlrecht und Verträge
- Art. 29quater IVV: Wiederaufleben der Rente nach beruflichen Integration (aufgehoben)
- Art. 30 IVV: Ausrichtung der Übergangsleistung (neuer Artikel)
- Art. 31 IVV: Bestimmung der Übergangsleistung (neuer Artikel)
- Art. 36 IVV: Besondere Leistungen für Minderjährige (1 aufgehoben)
- Art. 39a IVV: Minderjährige Versicherte (neuer Artikel)
- Art. 39b IVV: Versicherte mit eingeschhränkter Handlungsfahigkeit (neuer Artikel)
- Art. 39c IVV: Bereiche (neuer Artikel)
- Art. 39d IVV: Mindestanstellungsdauer (neuer Artikel)
- Art. 39e IVV: Bestimmung des anerkannten Hilfebedarfs (neuer Artikel)
- Art. 39f IVV: Höhe des Assistenzbeitrages (neuer Artikel)
- Art. 39g IVV: Berechnung des Assistenzbeitrages (neuer Artikel)
- Art. 39h IVV: Verhinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung (neuer Artikel)
- Art. 39i IVV: Rechnungsstellung (neuer Artikel)
- Art. 39j IVV: Beratungs- und Unterstützungsleistungen (neuer Artikel)
- Art. 39k IVV: Bisheriger Art. 39bis
- Art. 40 Abs. 1 Bst. b, Abs. 2bis, 2quater und 3 IVV
- Art. 41 Abs. 1 Bst. f und l IVV
- Art. 47 Abs. 3 zweiter Satz IVV: Regionen (aufgehoben)
- Art. 56 Abs. 3 IVV: Betriebsräume für die Durchführungsorgane
- Art. 69 Abs. 4 IVV: Besprechungstermin (aufgehoben)
- Art. 72bis IVV: Polydisziplinäre medizinische Gutachten (neuer Artikel)
- Art. 73bis Abs. 1 IVV: Gegenstand und Zustellung des Vorbescheids
- Art. 74ter Bst. g IVV: Leistungszusprache ohne Verfügung
- Art. 74quater Abs. 2 IVV: Mitteilung der Beschlüsse
- Art. 76 Abs. 1 Bst. g IVV: Zustellung der Verfügung
- Art. 77 IVV: Meldepflicht
- Art. 78 Abs. 4 IVV: Vergütung
- Art. 82 Abs. 3 IVV: Auszahlung
- Art. 85 Abs. 2 IVV: Nachzahlung und Rückerstattung
- Art. 87 IVV: Revisionsgründe
- Art. 88 Abs. 3 IVV: Verfahren
- Art. 88a IVV: Änderung des Anspruchs
- Art. 88bis Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. b IVV: Wirkung
ELG / ELV
Menu 'ELG': Per 1.1.2012 haben im ELG folgende Artikel geändert:
- Art. 5 Abs. 4 ELG: Zusätzliche Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer
- Art. 11 Abs. 3 Bst. f ELG: Anrechenbare Einnahmen
- Art. 14 Abs. 4 erster Satz ELG: Krankheits- und Behinderungskosten
- Art. 26a ELG: Ergänzungsleistungsregister (neuer Artikel)
Menu 'ELG': Per 1.1.2012 haben im ELV folgende Artikel geändert:
BVG
Menu 'BVG': Per 1.1.2012 haben im BVG folgende Artikel geändert:
- Art. 5 Abs. 2 BVG: Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 10 Abs. 2 Bst d BVG: Beginn und Ende der obligatorischen Versicherung
- Art. 26 Abs. 3 BVG: Beginn und Ende des Anspruchs
- Art. 26a BVG: Provisorische Weiterversicherungs und Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs bei Herabsetzung oder Aufhebung der Rente der Invalidenversicherung
- Art. 33 BVG: Mindestleistungen in der Übergangszeit (aufgehoben)
- Art. 47 Abs. 2 BVG: Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung
- Art. 49 Abs. 2 Einleitungssatz und Ziff. 16 BVG: Selbständigkeitsbereich
- Art. 49 Abs 2 Ziff. 3a BVG: Selbständigkeitsbereich
- Art. 51 Abs 6 und 7 BVG: Paritätische Verwaltung - aufgehoben
- Art. 51a BVG: Aufgaben des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung (neuer Artikel)
- Art. 52 Abs 1 und 4 BVG: Verantwortlichkeit
- Art. 52a BVG: Prüfung (neuer Artikel)
- Art. 52b BVG: Zulassung von Revisionsstellen für berufliche Vorsorge (neuer Artikel)
- Art. 52d BVG: Zulassung von Experten frü berufliche Vorsorge (neuer Artikel)
- Art. 52e BVG: Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge (neuer Artikel)
- Art. 53 BVG: Kontrolle (aufgehoben)
- Art. 53d Abs. 3 BVG: Verfahren bei Teil- oder Gesamtliquidation
- Art. 53g BVG: Zweck und anwendbares Recht (neuer Artikel)
- Art. 53h BVG: Organisation (neuer Artikel)
- Art. 53i BVG: Vermögen (neuer Artikel)
- Art. 53j BVG: Haftung - neuer Artikel
- Art. 53k BVG: Ausführungsbestimmungen (neuer Artikel)
- Art. 56 Abs 3 BVG: Aufgaben
- Art. 56a Abs 1 BVG: Rückgriff und Rückforderung
- Art. 61 Abs. 1 und 3 BVG: Ausichtsbehörde
- Art. 62 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowei 2
- Art. 62a BVG: Aufsichtsmittel (neuer Artikel)
- Art. 63 BVG: Aufsicht (aufgehoben)
- Art. 63 a BVG: Gebühren (aufgehoben)
- Art. 64 Abs 2, 3 und 4 BVG: Oberaufsicht
- Art. 64a BVG: Aufgaben (neuer Artikel)
- Art. 64b BVG: Sekretariat (neuer Artikel)
- Art. 64c BVG: Kosten (neuer Artikel)
- Art. 65 Abs. 2 und 2bis und 4 BVG: Grundsatz
- Art. 69 BVG: Finanzielles Gleichgewicht (aufgehoben)
- Art. 72a BVG: System der Teilkapitalisierung (neuer Artikel)
- Art. 72b BVG: Ausgangsdeckungsgrad (neuer Artikel)
- Art. 72c BVG: Staatsgarantie (neuer Artikel)
- Art. 72d BVG: Überprüfung durch den Experten für berufliche Vorsorge (neuer Artikel)
- Art. 72e BVG: Unterschreiten der Ausgangsdeckungsgrade (neuer Artikel)
- Art. 72f BVG: Übergang zum System der Vollkapitalisierung (neuer Artikel)
- Art. 72g BVG: Berichterstattung durch den Bundesrat
- Art. 74 Abs. 3 und 4 BVG: Besonderheiten der Rechtspflege
- Art. 76 sechster und siebter Absatz BVG: Vergehen
BVV 2
Menu 'BVG': Per 1.1.2012 haben in BVV 2 folgende Artikel geändert:
- Art. 1j Abs. 1 Buchstabe d BVV 2: Von der obligatorichen Versicherung ausgenommene Arbeitnehmer
- Art. 9 Abs. 4 BVV 2: Überprüfung des Anschlusses
- Art. 10 BVV 2: Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- Art. 12 BVV 2. Mindestzinssatz (1.5 % ab 1.1.2012)
- Art. 24 Abs. 2 BVV 2: Ungerechtfertige Vorteile
- Art. 27g Sachüberschrift (Verweis) und Abs. 1bis BVV 2: Anspruch auf freie Mittel
- Art. 33 BVV 2: Oberstes Organ
- Art. 34 BVV 2: Unabhänigkeit
- Art. 35 BVV 2: Aufgaben
- Art. 35a Sachüberschrift (Verweis), Abs. 1 und 2 Einleitungssatz BVV 2: Besondere Aufgaben
- Art. 36 BVV 2: Verhältnis zur Aufsichtsbehörde
- Art. 37 BVV 2: Anerkennung (aufgehoben)
- Art. 39 BVV 2: Juristische Personen (aufgehoben)
- Art. 40 BVV 2: Unabhängigkeit
- Art. 41 Sachüberschrift (Verweis) BVV 2: Verhältnis zur Aufsichtsbehörde
- Art. 41a Sachüberschrift (Verweis) BVV 2: Besondere Aufgaben bei Unterdeckung
- Art. 44 Sachüberschrift (Verweis) und Abs. 2 Einleitungssatz BVV 2: Unterdeckung
- Anhang zu Art. 44 Abs. 1 BVV 2: Ermittlung der Unterdeckung
- Art. 44c BVV 2: Periodische Überprüfung (aufgehoben)
- Art. 45 BVV 2: Abweichung vom Grundsatz der Bilanzierung (aufgehoben)
- Art. 46 BVV 2: Leistungsverbesserungen Wertschwankungsreserven (neuer Artikel)
- Art. 48a Abs. 1 Bst. d - f und Abs. 3 BVV 2: Verwaltungskosten
- Art. 48b BVV 2: Information der Vorsorgewerke
- Art. 48c BVV 2: Information der Versicherten
- Art. 48d BVV 2: Überschussbeteiligung aus Versicherungsverträgen (aufgehoben)
- Art. 58a Abs. 3 BVV 2: Meldepflicht
- Art. 59 BVV 2: Anwendbarkeit der Anlagevorschriften auf andere Einrichtungen
- Art. 60e Sachüberschrift BVV 2: Gebühr für besonderen Aufwand
- Art. 60e bis BVV 2: Beschwerdelegitimation des BSV (neuer Artikel)