Sozialversicherungsabkommen
News
Januar 2012
Das am 22.10.2010 unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen mit Japan tritt per 1.3.2012 in Kraft:
Das Abkommen regelt insbesondere den gegenseitigen Export von Rentenleistungen, die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaats, die anwendbaren Rechtsvorschriften und die gegenseitige Verwaltungshilfe.
Juli 2011
Stand der Übernahmearbeiten zur Ablösung der Verordnung 1408/71 durch 883/2004:
Das Genehmigungsverfahren ist auf Schweizer Seite abgeschlossen; der Bundesrat hat den Inhalt genehmigt. Nächster Schritt: Entscheid des gemischten Ausschusses.
Die Übernahme der Verordnung 883/2004 schreibt den elektronischen Datenaustausch (EESSI) vor:
60 Papierformulare werden durch 240 elektronische Formulare ersetzt. Die Web-Gratissoftware 'Webic' für den Empang und das Versenden der elektronischen Formulare wird jedem Versicherer vom BSV zur Verfügung gestellt. Nebst Webic sind unter Kostenfolge und erheblichem Aufwand auch direkte Schnittstellen in die eigenen Informatiksysteme der Versicherer möglich. Koordination Schweiz ist der Meinung, dass Webic für die UVG-Versicherer gemäss Art. 68 UVG genügt. Die Suva als Verbindungsstelle wird eine direkte Informatik-Schnittstelle und somit eine höhere Automatisation benötigen. Die Fallzahl für die anderen UVG-Versicherer ist jedoch zu klein dafür.
Die Einführung von EESSI erfolgt frühestens per 1.5.2012.
Mai 2011
Info BAG vom 12.5.2011: In der Beziehung zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedsstaaten finden die neuen Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009 derzeit noch keine Anwendung. Sie sollten aber spätestens ab 1.1.2012 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang muss die Schweiz ein System für den elektronischen Datenaustausch bereitstellen (ESSII).
Februar 2011
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Indien ist seit dem 29. Januar 2011 in Kraft:
November 2010
Mai 2010
Am 1.5.2010 treten innerhalb der EU die neuen Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, 987/2009 und 988/2009 in Kraft. Dies gilt jedoch noch nicht für die Schweiz. Bis das Freizügigkeitsabkommen (Art. 8 FZA), Anhang ll nicht angepasst ist, bleiben für die Schweiz die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 inkl. den entsprechenden Formularen anwendbar.
CHSS 2/2010: Wesentliche Neuerungen - EESSI: Elektronischer Datenaustausch
April 2010
Anwendung der neuen Verordnungen mit neuen E-Formularen:
Der Bundesrat hat am 16.12.2009 beschlossen, das ehemals mit der Volksrepublik Jugoslawien abgeschlossene Abkommen im Verhältnis zu Kosovo nicht weiter anzuwenden. Das Abkommen wird noch bis 31.3.2010 angewendet; ab 1.4.2010 gilt für die kosovarischen Staatsangehörigen das nationale Recht. Gemäss Art. 25 Abs. 2 des Abkommens bleiben bereits erworbene Rechte weiter bestehen.