Sozialversicherungsabkommen
Serbien
Am 11. Oktober 2010 wurde ein Sozialversicherungsabkommen mit Serbien unterzeichnet. Diese Vereinbarungen ersetzen das bilaterale Abkommen mit Jugoslawien von 1964.
Das Abkommen entspricht zu einem grossen Teil dem bisher angewendeten Abkommen mit Jugoslavien. Es regelt insbesondere:
- den gegenseitigen Export von Rentenleistungen,
- die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaats,
- die anwendbaren Rechtsvorschriften
- und die gegenseitige Verwaltungshilfe.
- Es enhält zusätzlich eine Rechtsgrundlage für die Betrugsbekämpfung.
Das Abkommen tritt erst nach der innerstaatlichen Genehmigung in Kraft; d. h. in der Schweiz durch die Genehmigung durch das Parlament auf Grund einer Botschaft des Bundesrates.
Bis zum Inkrafttreten gilt das Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien.
- Abkommen (YU)
- Verwaltungsvereinbarung (YU)
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