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Weisung AVIG / AVIG-Praxis / Kreisschreiben

Stand der Weisungen AVIG (AVIG-Praxis): 01.01.2024

Bedeutung der Weisungen AVIG (AVIG-Praxis)

Als Aufsichtsbehörde hat die Ausgleichstelle der ALV für eine einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen und den Durchführungsstellen im Zusammenhang mit dem Gesetzesvollzug Weisungen zu erteilen (Art. 110 AVIG). Dies geschieht im Bereich der Arbeitslosenentschädigung in der Form der Weisungen AVIG, welche für alle Durchführungsstellen verbindlich ist. Das SECO führt die Ausgleichsstelle (Art. 83 Abs. 3 AVIG).


Die Ausgleichstelle der ALV teilt Korrekturen und Präzisierungen durch das Bundesgericht, welche eine Praxisänderung zur Folge haben, den Durchführungsstellen mittels Weisung mit. Die Publikation einer solchen Praxisänderung durch die Ausgleichstelle der ALV ist massgebend für ein Abweichen von der geltenden AVIG-Weisung (vgl. EVG C 291/05 vom 13.4.2006).

Gesamtausgaben der Fachweisungen, AVIG-Praxis und Kreisschreiben inkl. Archiv

Gültig ab

 

Weisung AVIG ALE (AVIG-Praxis ALE)

Weisung AVIG KAE (AVIG-Praxis KAE)

Weisung AVIG SWE (AVIG-Praxis SWE)

Weisung AVIG IE (AVIG-Praxis IE)

Weisung AVIG AMM (AVIG-Praxis AMM)

Weisung über die Vergütung von AMM

Weisung AVIG RVEI (AVIG-Praxis RVEI)

Weisung AVG öAV (AVG-Praxis öAV)

Weisung ALE 883 (Kreisschreiben ALE 883)

Datenschutzleitfaden AVIG / AVG

Änderungsverlauf der Weisung AVIG, AVIG-Praxis und Kreisschreiben