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Überentschädigung > Koordinationszeitpunkt

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Gesetzliche Bestimmung

  • Überprüfung gemäss Art. 24 Abs. 5 BVV 2 

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Neuberechnung bei Statuswechsel
  • Allseitige Überprüfung ohne Bindung an frühere Faktoren
  • Zusätzliche Kinderrente =  Umfassende Neuberechnung
  • Bei veränderten Grundlagen zur Neuberechnung verpflichtet
  • Wesentliche Veränderung der Verhältnisse