Artikelverzeichnis EOV
Entschädigung für Dienstleistende
Anspruch auf Entschädigung
Art. 2 EOV: Nichterwerbstätige
Art. 3 EOV: Kaderbildung von Jugend und Sport (J+S)
Berechnung der Entschädigung
Art. 4 EOV: Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN)
Art. 5 EOV: Ermittlung vordienstlichen Durchschnittseink. bei AN mit regelmäss. Einkommen
Art. 6 EOV: Ermittlung des vordienstli.Durchschnittseink. bei AN mit unregelmäss. Einkommen
Art. 7 EOV: Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 8 EOV: Entschädigung für Personen, die gleichzeitig AN und Selbstständigerwerbende sind
Art. 9 EOV: Entschädigung für Personen, die bis zum Einrücken ein Taggeld bezogen haben
Art. 10 EOV: Entschädigung während der Grundausbildung im Zivilschutz
Art. 11 EOV: Dauer des Zivildienstes der einer Rekrutenschule entspricht
Zulage für Betreuungskosten
Geltendmachung des Anspruchs
Art. 16 EOV: Bescheinigung der Diensttage
Art. 17 EOV: Lohnbescheinigung durch den Arbeitgeber
Art. 18 EOV: Geltendmachung des Entschädigungsanpruchs durch Dritte
Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Art. 20 EOV: Festsetzung der Entschädigung
Entschädigung bei Mutterschaft
Beginn und Ende des Anspruchs auf Entschädigung
Art. 23 EOV: Beginn des Anspruchs
Art. 24 EOV: Aufschub Entschädigungsanspr. bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
Art. 25 EOV: Ende des Anspruchs bei Wiederaufnahme der Arbeit
Mindestversicherungsdauer
Art. 26 EOV: Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten
Art. 27 EOV: Herabsetzung der Mindestversicherungsdauer bei vorzeitiger Geburt
Mindesterwerbsdauer
Art. 28 EOV: Anrechnung ausländischer Beschäftigungszeiten
Art. 29 EOV: Arbeitslose Mütter
Art. 30 EOV: Entschädigungsanspruch für arbeitsunfähige Mütter
Berechnung der Entschädigung
Art. 31 EOV: Entschädigung für Arbeitnehmerinnen
Art. 32 EOV: Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 33 EOV: Entschädigung für Mütter, die gleichzeitig Arbeitnehmerin u. SE sind
Geltendmachung des Anspruchs, Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Gemeinsame Bestimmungen
Art. 37 EOV: Beitragsabrechnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 38 EOV: Beitragsabrechnung für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige
Art. 40 EOV: Uneinbringliche Rückerstattungen