Koordination Schweiz - Michael Keller:

Leitentscheide

       

Regeste

 

2011

2007/8/9/10: Keine

       

BGE 137 V 121 vom 23.03.2011: Unbezahlter Urlaub

Art. 13 Abs. 1 FamZG; Art. 10 FamZV.

 

Rz. 519.1 der Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (FamZWL) geht über die Gesetzes- und Verordnungsbestimmung hinaus; dem darin festgehaltenen Anspruch auf Familienzulagen während eines nicht spezifisch begründeten unbezahlten Urlaubs fehlt es somit an einer gesetzlichen Grundlage (E. 5).

 

BGE 137 V 121 Pdf

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