Leitentscheide
BGE 137 V 121 vom 23.03.2011: Unbezahlter Urlaub
Art. 13 Abs. 1 FamZG; Art. 10 FamZV.
Rz. 519.1 der Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (FamZWL) geht über die Gesetzes- und Verordnungsbestimmung hinaus; dem darin festgehaltenen Anspruch auf Familienzulagen während eines nicht spezifisch begründeten unbezahlten Urlaubs fehlt es somit an einer gesetzlichen Grundlage (E. 5).
BGE 137 V 121 Pdf