Massnahmen beruflicher Art
Umschulung
Inhalt
- Gesetz / Verordnung
- Begriff
- Abgrenzung zur Berufsberatung
- Abgrenzung zur erstmaligen beruflichen Ausbildung
- Abgrenzung zur Angewöhnungs- und Einführungszeit in Beschäftigungsstätten
- Abgrenzung zu Massnahmen der sozialberuflichen Rehabilitation
- Voraussetzungen
- Anspruch: Im Allgemeinen
- Anspruch: IV-Grad von rund 20 %
- Anspruch: Sonderfälle
- Anspruch: Annähernde Gleichwertigkeit / Verhältnismässigkeit
- Anspruch: Beispiel eines Schlossers mit Rückenbeschwerden
- Arten
- Ausbildungsdauer: Im Allgemeinen
- Ausbildungsdauer: Sonderfälle
- Umfang der Leistungen: Im Allgemeinen
- Umfang der Leistungen: Sonderfall
- Anrechenbare Kosten
- Anrechenbare Kosten: Grundsatz
- Anrechenbare Kosten: Ausbildungskosten
- Anrechenbare Kosten: Transportkosten
- Anrechenbare Kosten: Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
- Nicht anrechenbare Kosten: Versicherungsschutz
- Nicht anrechenbare Kosten: Gesundheits- und Körperpflege
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