Medizinische Massnahmen
Anspruch auf medizinische Eingliederungsmassnahmen
Inhalt
- Gesetz / Verordnung
- Grundsatz
- Die Invalidität
- Korrektur relativ stabiler Defektzustände oder Funktionsausfälle
- Zeitliche Abgrenzung gegenüber der Behandlung des Leidens an sich
- Erforderliche Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit oder Berufsbildung oder Fähigkeit im Aufgabenbereich tätig zu sein
- Grundsatz bei Jugendlichen
- Gesamtheit von Massnahmen mit überwiegendem Eingliederungscharakter
- Behandlung von Unfallfolgen und von Berufskrankheiten gemäss UVG obligatorisch versicherter Personen
- Leistungsumfang im Rahmen von Art. 12 IVG
- Austauschbefugnis
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