Adäquater Kausalzusammenhang
Zeitpunkt der Adäquanzprüfung
Inhalt
- Expertensysteme: Adäquater Kausalzusammenhang
- Grundsatz zum Zeitpunkt der Adäquanzprüfung
- Eingliederungsmassnahmen müssen nicht abgewartet werden
- Seit zwei Jahre Physiotherapie ohne wesentliche Besseung
- Stabilisierung des Erreichten entspricht nicht einer nahmhaften Besserung
- Prospektive Betrachtungsweise
- Zeitpunkt Psycho-Praxis: Psychische Komponenten werden nicht berücksichtigt
- Namhafte Besserung: Weitere Urteile
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