Berufskrankheit
Fallbearbeitung
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Medizinische Abklärungen
- Detaillierter Bericht des behandelnden Arztes einfordern.
- In der Regel ist eine Überweisung an den Spezialarzt notwendig (z. B. Dermatologe, Pneumologe: Tests für genaue Diagnose).
Arbeitsplatzabklärungen
Mögliche Ursachen der Berufskrankheit am Arbeitsplatz abklären: Substanzen, Lärm, Temperatur, Belüftung, Beleuchtung
Weitere wichtige Informationen:
- Tätigkeitsbeschrieb der versicherten Person
- Zeitliche Expositionen (seit wann, wie lange: Stunden, Tage, Wochen)
- Erkrankungen bei Kollegen
- Besteht die Ursache weiterhin? Schutzmassnahmen?
- Berufliche Perspektiven: Ist z. B. eine interne Versetzung möglich?
Gespräch mit der versicherte Person
Beurteilung
Sind sie trotz vollständiger Akten bei der Beurteilung der Berufskrankheit unsicher, haben sie eine Vorlagemöglichkeit bei der Suva, Abt. Arbeitsmedizin, Fluhmattstr. 1, Postfach 4358, 6002 Luzern (Telefon 041 419 51 11).
Eine Beratung der Suva oder eine Beurteilung zur Kausalität ist kostenpflichtig. Wenn sie der Suva die vollständigen kopierten Akten zustellen, erhalten sie eine detaillierte Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen.
Liegt keine Berufskrankheit vor, erfolgt die entsprechende Verfügung durch den zuständigen UVG-Versicherer. Das Dossier kann abgeschlossen werden.
Liegt jedoch eine Berufskrankheit vor, haben sie die Möglichkeiten zu prüfen, ob die Beschwerden durch Schutzmöglichkeiten, Hilfsmittel oder eine andere Arbeitsweise beseitigt werden können. Von Fall zu Fall können so die Beschwerden der versicherten Person vermieden werden und das Dossier kann abgeschlossen werden.
Steht jedoch ein Arbeits- oder Berufswechsel zur Diskussion, gilt es eine Nichteignung zu prüfen:
- Weiteres Vorgehen: Nichteigungsverfügung
Eine Stellungnahme der Suva zur Eignung (Art. 70 VUV ff.) ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen gratis.
