Koordination Schweiz - Michael Keller:

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Rentenkoordination IV, UVG und BVG

Ziel

Sie sind in der Lage, eine UVG-Invalidenrente bei Teil- oder Vollinvalidität zu berechnen. Sehr detailliert besprechen wir dabei die Komplementärrente in verschiedensten Spezialsituationen inkl. dem Übergang ins AHV-Alter.

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Inhalte

Fallstudie einer UVG-Invalidenrente mit Voll- und Teilinvalidität inkl. Komplementärrente

 

Sonderfälle Komplementärrenten mit konkreten Berechnungen:

  • Vorbestehende Invalidität wird infolge Unfall erhöht.
  • Die Rente der IV wird aus krankheitsbedingten Gründen erhöht.
  • Die Rente der IV wird erstmals aufgrund eines Unfalles ausgerichtet, beruht aber teilweise auch auf krankheitsbedingten Ursachen.
  • Wechsel der Berechnungsmethode der IV

UVG-Rentner kommt ins AHV-Alter:

    • UVG-Rentner ohne IV-Rente kommt ins AHV-Alter.
    • Versicherter mit IV-Rente und UVG-Komplementärrente kommt ins AHV-Alter.
    • Versicherter mit einer IV- und UVG-Normalrente kommt ins AHV-Alter.
    • Versicherter mit ausschliesslich krankheitsbedingter IV-Rente (nicht erhöht durch Unfall) und zusätzlicher UVG-Normalrente kommt ins AHV-Alter.

Überlegungen zum Einfluss der UVG-Anpassungen auf die berufliche Vorsorge

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