Koordination Schweiz - Michael Keller:

Zertifikatslehrgang: Leistungsspezialist/in UVG

       

Unfall oder Krankheit? Gegenstand der Versicherung im UVG

Ziel

Sie wissen, wann ein Ereignis - sei es noch so heikel - den Unfallbegriff erfüllt. Sie können die Abgrenzungs- und Beurteilungskriterien einer unfallähnlichen Körperschädigung auch in schwierigen Grenzfällen anwenden. Sie können die Beurteilung einer Berufskrankheit oder einer Schädigung während der Heilbehandlung in der Praxis gemäss Gesetz und Rechtsprechung vornehmen. 

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Inhalte

Unfallbegriff

  • Gesetzliche Grundlage
  • Grundlagen der Rechtsprechung
  • Ungewöhnlicher äusserer Faktor
  • Unfreiwilligkeit
  • Plötzlichkeit
  • Körperschädigung
  • Hexenschuss
  • Lebensmittelvergiftung
  • Zahnschäden: Butterzopf, Rehpfeffer, Pizza,
  • Sportunfälle: Hockey, Sprung ins Wassr, Fallschirmspringer, Fussball, Purzelbaum, Salto, Skifahrer, Handball, Volleyball, Scooter, Flugzeuglandung, Snow-Tube, Insektenstiche, Drogen, Basketball, Vollbremsung
  • Diskushernie
  • Schreckereignisse
  • Selbstmord und Selbstverstümmelung

 Unfallähnliche Körperschädigung

  • Gesetzliche Grundlage 
  • Detaillierte Erklärung zur aktuellen Rechtsprechung
  • Abgrenzung Unfall / unfallähnliche Körperschädigung
  • Unfallähnliches, sinnfälliges Ereignis
  • Basketball, Küchenarbeit, Gehen, Treppensteigen und Rennen auf der Treppe, Carving, Arbeiten am Pult, beim Zügeln, Tennis, Spaziergang im Wald, Bodenübung, Aufstehen aus der Hocke, Joggen, Fussball, Wanderung, Fussball 

 Berufskranheit

  • Gesetzliche Grundlage
  • Grundlagen der Rechtsprechung
  • Abgrenzung Art. 9 Abs. 1 und 2 UVG
  • Beginn der Leistungspflicht
  • Leistungspflichtiger Versicherer
  • Vorgehen in der Fallbearbeitung: Konkrete Hinweise für die Praxis
  • Nichteignungsverfügung: Vorgehen und rechtliche Grundlagen
  • Übergangstanggeld und Übergangsentschädigung: Vorgehen und rechtliche Grundlagen
  • Berufskrankheit und Integritätsentschädigung
  • Berufskrankheit und UVG-Invalidenrente
  • Beispiele aus der Rechtsprechung 

 Schädigung während der Heilbehandlung

  • Gesetzliche Grundlage
  • Rechtsprechung
  • Vorgehen in der Praxis

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Datum

  Montag, 30. April 2012 - Montag, 29. April 2013
Zeit 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit 2 x 10 Minuten Pause
Ort Hauptbahnhof Zürich, Restaurant au Premier im 2. Stock

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