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Anzeigepflichtverletzung

Ihre bisherige Eingabe:

  • Es wurde eine erhebliche Gefahrentatsache unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen.
  • Die Gesundheitserklärung ist datiert bis 31.12.2005.

Einleitung:

 

Artikel 6 VVG ist ein halbzwingender Artikel; d. h. durch Vertragsabrede können die Vorschriften in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zugunsten des Versicherungsnehmers bzw. des Anspruchsberechtigten abgeändert werden.

 

In der überobligarischen beruflichen Vorsorge ist die primäre Rechtsquelle das Vorsorgereglement, welches die Folgen der Anzeigepflichtverletzung in Abweichung der massgebenden VVG-Bestimmungen regeln kann.

 

Für die weitere Fallbearbeitung benötigen Sie

  • die AVB bei Vertragsabschluss,
  • bei Kollektivverträgen die AVB bei Eintritt der versicherten Person in die Unternehmung
  • bzw. das Vorsorgereglement im Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorsorgeeinrichtung.