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Berufskrankheit

Ihre bisherige Eingabe:

  • Die Beschwerden wurden durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten im arbeitsbedingten Umfeld gemäss Anhang 1 UVV verursacht.
  • Die Beschwerden wurden zu mehr als 50 % durch die berufliche Tätigkeit verursacht.

Resultat:

Beantworten Sie die Frage zur Zuständigkeit des Versicherer:

 

Kann die erstmalige Verursachung der Berufskrankheit bei einem Arbeitgeber bestimmt werden?