Hauptinhalt
Berufskrankheit
Ihre bisherige Eingabe:
- Die Beschwerden wurden durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten im arbeitsbedingten Umfeld gemäss Anhang 1 UVV verursacht.
- Die Beschwerden wurden zu mehr als 50 % durch die berufliche Tätigkeit verursacht.
Resultat:
- Es liegt somit eine Berufskrankheit gemäss Art. 9 Abs. 1 UVG vor.
Beantworten Sie die Frage zur Zuständigkeit des Versicherer:
Kann die erstmalige Verursachung der Berufskrankheit bei einem Arbeitgeber bestimmt werden?