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Berufskrankheit: Dossierbeleg
Ihre Eingabe:
- Die Beschwerden wurden durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten im arbeitsbedingten Umfeld gemäss Anhang 1 UVV verursacht.
- Die Beschwerden wurden nicht zu mehr als 50 % durch die berufliche Tätigkeit verursacht.
Resultat:
- Es liegt keine leistungspflichtige Berufskrankheit vor.