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Berufskrankheit

Ihre bisherige Eingabe:

  • Die Beschwerden wurden nicht durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten im arbeitsbedingten Umfeld gemäss Anhang 1 UVV verursacht. 

Resultat:

Beantworten Sie die Frage:

 

Es gilt nun zu prüfen, ob eine Berufskrankheit gemäss Art. 9 Abs. 2 UVG vorliegt.  

 

Wurden die Beschwerden im gesamten Ursachenspektrum ausschliesslich oder stark überwiegend (mindestens zu 75 %) durch die berufliche Tätigkeit verursacht? 

Notwendige Unterlagen:

 

Für die Beantwortung der folgenden Frage benötigen Sie je nach Erkrankung folgende Unterlagen:

  • Detaillierter medizinischer Bericht des behandelnden Arztes/Spezialisten bzw. Spitals.  
  • Ausgefüllte Protokolle (z. B. Allergien / Bewegungsapparat) der Gespräche mit Arbeitgeber und versicherter Person.