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Anspruch auf eine BVG-Invalidenrente
Ihre bisherige Eingabe:
- Die versicherte Person war während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig.
2. Schritt: Versichertes Ereignis BVG
Bestand bei Eintritt der relevanten Arbeitsunfähigkeit im Sinne von Art. 23 lit. a BVG eine Einbusse am funktionellen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich von mindestens 20 %?