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Anspruch auf eine BVG-Invalidenrente

Ihre bisherige Eingabe:

  • Die versicherte Person war während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig.

2. Schritt: Versichertes Ereignis BVG

 

Bestand bei Eintritt der relevanten Arbeitsunfähigkeit im Sinne von Art. 23 lit. a BVG eine Einbusse am funktionellen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich von mindestens 20 %?