Hauptinhalt
Anspruch auf eine BVG-Invalidenrente: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Die versicherte Person war nicht während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig.
Resultat
- Die Voraussetzungen für eine Invalidenrente gemäss Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG sind nicht erfüllt.