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Konflikt bei Dauerleistungen

Ihre Eingabe:

  • Im vorliegenden Fall hat sich die erwerbliche oder gesundheitliche Situation erheblich verändert.

Resultat

 

Rechtliche Grundlage:

 

Rentenrevision gemäss Art. 17 Abs. 1 und 2 ATSG:

 

Die Invalidenrente wird von Amtes wegen oder auf Gesuch hin für die Zukunft erhöht, herabgesetzt oder aufgehoben, wenn der Invaliditätsgrad einer Rentenbezügerin oder eines Rentenbezügers sich:

  1. um mindestens fünf Prozentpunkte ändert; oder
  2. auf 100 Prozent erhöht.

Auch jede andere formell rechtskräftig zugesprochene Dauerleistung wird von Amtes wegen oder auf Gesuch hin erhöht, herabgesetzt oder aufgehoben, wenn sich der ihr zu Grunde liegende Sachverhalt nachträglich erheblich verändert hat.

 

Fallbearbeitung: ATSG: Rentenrevision