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Konflikt bei Dauerleistungen

Ihre Eingabe:

  • Im vorliegenden Fall wurden neue, erhebliche Tatsachen oder Beweismittel entdeckt, deren Beibringung vor der Rentenverfügung nicht möglich war.

Resultat

 

Rechtliche Grundlage:

 

Prozessuale Revision gemäss Art. 53 Abs. 1 ATSG:

  • Formell rechtskräftige Verfügungen und Einspracheentscheide müssen in Revision gezogen werden, wenn die versicherte Person oder der Versicherungsträger nach deren Erlass erhebliche neue Tatsachen entdeckt oder Beweismittel auffindet, deren Beibringung zuvor nicht möglich war.

Fallbearbeitung: ATSG > Prozessuale Revision