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Konflikt bei Dauerleistungen

Ihre Eingabe:

  • Im vorliegenden Fall wurde ein zweifellos unrichtiger Entscheid gefällt.

Resultat

 

Rechtliche Grundlage:

 

Wiedererwägung gemäss Art. 53 Abs. 2 ATSG:

  • Der Versicherungsträger kann auf formell rechtskräftige Verfügungen oder Einspracheentscheide zurückkommen, wenn diese zweifellos unrichtig sind und wenn ihre Berichtigung von erheblicher Bedeutung ist.

Fallbearbeitung: ATGG > Wiedererwägung