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UVG-Deckungsprüfung

Ihre bisherige Eingabe:

  • Der Unfallbegriff ist nicht erfüllt.
  • Es liegt eine Listenverletzung vor.
  • Es liegt keine Absicht und kein Eventualvorsatz vor.

Prüfung einer unfallähnlichen Körperschädigung:

 

Bei der versicherten Person und beim behandelnden Arzt haben Sie die notwendigen Abklärungen vorgenommenen!

 

Frage z. B. an den beratenden Arzt:

 

Ist die Listenverletzung im gesamten Ursachenspektrum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu mehr als 50 % auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen? Wir bitten Sie, die Antwort zu begründen.

Hinweis:

 

Lässt sich kein initiales Ereignis erheben oder lediglich ein solches ganz untergeordneter resp. harmloser Art, so vereinfacht dies zwangsläufig in aller Regel den Entlastungsbeweis des Unfallversicherers.