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Wiedereröffnung: Grundfall, Rückfall oder Spätfolge?

Ihr bisherige Eingabe:

  • Die Erledigung des Dossiers erfolgte seinerzeit ohne Information an die versicherte Person: Rein EDV-technische Erledigung!

Beantworten Sie die Frage:

 

Konnte aus prognostischer Betrachtung davon ausgegangen werden, dass von einer Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung mehr erzielt werden konnte bzw. lag seinerzeit ein vergleichsweise harmloser Unfall mit günstigem Heilungsverlauf vor, welcher nur während relativ kurzer Zeit einen Anspruch auf Leistungen begründete?