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Medizinische Gutachten
Inhalt
Untermenus
- SuisseMED@P
- Gutachterstellen für medizinische Gutachten
- Gutachterfragen / Fragenkataloge
- Anordnung einer Begutachtung
- Schlüssigkeit
- Beweiswert einzelner Berichte bzw. Gutachten
- Allgemeine Fallbearbeitung mit unterschiedlichsten Themen
- Fachrichtungen
- Kosten
Interne Links > Verwandte Themen
Gutachten
Art. 44 ATSG
Muss der Versicherungsträger zur Abklärung des Sachverhaltes ein Gutachten einer oder eines unabhängigen Sachverständigen einholen, so gibt er der Partei deren oder dessen Namen bekannt. Diese kann den Gutachter aus triftigen Gründen ablehnen und kann Gegenvorschläge machen.
Polydisziplinäre medizinische Gutachten
Art. 72bis IVV (Erläuterungen)
1 Medizinische Gutachten, an denen drei und mehr Fachdisziplinen beteiligt sind, haben bei einer Gutachterstelle zu erfolgen, mit welcher das Bundesamt eine Vereinbarung getroffen hat.
2 Die Vergabe der Aufträge erfolgt nach dem Zufallsprinzip.