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Unfallbegriff > Krankheit (z. B. Herzinfarkt oder Epilepsieanfall) als Unfallursache

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Rechtsprechung und Praxis

  • Grundsatz
  • Herzinfarkt oder Epilepsieanfall führt zu einem Sturz
  • Herzinfarkt bzw. kardiovaskulärer Schwächeanfall mit Sturz und Todesfolge