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Kurzarbeitsentschädigung > Kontrollvorschriften
Art. 40 AVIG
1 Bei Kurzarbeit wird in der Regel keine Stempelkontrolle durchgeführt.
2 Die kantonale Amtsstelle kann eine Stempelkontrolle anordnen.
AVIG-Praxis KAE/K1-K1
Art. 40 AVIG
1 Bei Kurzarbeit wird in der Regel keine Stempelkontrolle durchgeführt.
2 Die kantonale Amtsstelle kann eine Stempelkontrolle anordnen.
AVIG-Praxis KAE/K1-K1