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Überentschädigung > Kürzung nach Erreichen des Referenzalters

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Kürzung von Invalidenleistungen nach dem Erreichen des Referenzalters gemäss Art. 24a BVV 2
  • Vorsorgeausgleich bei Kürzung der Invalidenrente nach dem Erreichen des reglementarischen Referenzalters gemäss Art. 26b BVV 2

Rechtsprechung und Praxis  

  • Leistungskürzung über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus zulässig
  • Sonderfall bei der Überentschädigungskürzung

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