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Schreckereignis > Prüfung des adäquaten Kausalzusammenhanges

Inhalt

 

In Kürze

  • Prüfung des adäquaten Kausalzusammenhanges

Grundsätze bei Schreckereignissen

  • Anwendung der allgemeinen Adäquanzformel bei Schreckereignissen
  • Realitätsgerechter Massstab
  • Prüfungskriterien und Terminierung
  • Umstände, die auch bei einem Überfall zur Bejahung der Adäquanz führen

Gemischter Sachverhalt bei einem Schreckereignis und gleichzeitig physischer Einwirkung

  • Bei gemischtem Sachverhalt trotz erfülltem Unfallbegriff Verneinung des Schreckereignisses
  • Ohne wesentliche Körperschädigung keine Anwendung der Psycho- oder HWS-Praxis
  • Adäquanzprüfung unter beiden Aspekten: Schreckereignis und Psycho-Praxis 

Unfallschwere bei gemischten Sachverhalten im Rahmen der Adäquanzprüfung (Psycho-Praxis) 

  • Mittlere im Grenzbereich zu den leichten Ereignissen 
  • Mittlere Ereignisse im mittleren Bereich  
  • Mittlere im Grenzbereich zu schweren Unfällen

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