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Invalidenrente > Kürzung der Invalidenrente ab ordentlichem Rentenalter

Inhalt

 

Grundsatz der Rentenkürzung ab Rentenalter

  • Kürzung der Invalidenrenten gemäss Art. 20 Abs. 2ter UVG
  • Gegenstand der Rentenkürzung im Alter gemäss Art. 33a UVV
  • Unfall vor Alter 45
  • Unfall nach Alter 45

Rentenkürzung ab AHV-Alter bei mehreren Unfällen

  • Rentenkürzung im Alter bei mehreren Unfällen gemäss Art. 33b UVV
  • Erster Unfall vor Alter 45; zweiter Unfall nach Alter 45
  • Erster und zweiter Unfall nach Alter 45
  • Zwei invalidisierende Unfälle nach Alter 45; einmalige Rentenfestsetzung
  • Erster von zwei invalidisierenden Unfällen vor Alter 45; einmalige Rentenfestsetzung

Rentenkürzung ab AHV-Alter bei Rückfällen und Spätfolgen

  • Rentenkürzung im Alter bei Rückfällen und Spätfolgen gemäss Art. 20 Abs. 2quater UVG und Art. 33c UVV
  • Unfall vor Alter 45; Rückfall nach Alter 60
  • Unfall nach Alter 45; Rückfall nach Alter 60
  • Unfall nach Alter 45; Rückfall vor Alter 60

Übergangsbestimmungen für Unfälle bis 31.12.2016 

  • Übergangsbestimmungen gemäss Ziffer II, Absatz 2 UVG und Art. 147b UVV 
  • Erläuterungen zu Art. 147b UVV  
  • Kürzungssätze für Unfälle ab 01.01.2017 ohne Übergangsbestimmungen 
  • Kürzungssätze für Unfälle bis 31.12.2016 mit Übergangsbestimmungen

Expertensysteme: Kürzung der Invalidenrente ab AHV-Alter