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Versicherter Verdienst für die Rente > Mehrere Arbeitgeber

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Im Unfallzeitpunkt gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern angestellt  

  • Mehrere Arbeitgeber gemäss Art. 22 Abs. 4 UVV 1. Satz 

Im Jahre vor dem Unfall nachfolgend (z. B. Stellenwechsel) bei mehreren Arbeitgebern angestellt  

  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis  
  • Befristetes Arbeitsverhältnis 

Höchstbetrag bei Mehrfachbeschäftigten

  • Prozentuale Aufteilung