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Versicherter Verdienst für die Rente > Mehrere Arbeitgeber
Inhalt
Im Unfallzeitpunkt gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern angestellt
- Mehrere Arbeitgeber gemäss Art. 22 Abs. 4 UVV 1. Satz
Im Jahre vor dem Unfall nachfolgend (z. B. Stellenwechsel) bei mehreren Arbeitgebern angestellt
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Befristetes Arbeitsverhältnis
Höchstbetrag bei Mehrfachbeschäftigten
- Prozentuale Aufteilung
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