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Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruches
Inhalt
- Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruches
- Beweislast
- Objektive und subjektive Täuschungsabsicht
- Betrügerische Begründung trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit
- Vorbereitung für Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit genügt nicht
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Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruches
Art. 40 VVG
Hat der Anspruchsberechtigte oder sein Vertreter Tatsachen, welche die Leistungspflicht des Versicherers ausschliessen oder mindern würden, zum Zwecke der Täuschung unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen oder hat er die ihm nach Massgabe des Artikels 39 dieses Gesetzes obliegenden Mitteilungen zum Zwecke der Täuschung zu spät oder gar nicht gemacht, so ist der Versicherer gegenüber dem Anspruchsberechtigten an den Vertrag nicht gebunden.