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BU-NBU-Beurteilung: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Der Unfall ereignete sich während dem Besuch von Schulen und Kursen.
  • Es handelt sich beim vorliegenden Besuch um eine Ausbildung, die nach Gesetz oder Vertrag vorgesehen ist oder vom Arbeitgeber bewilligt wurde.
  • Die versicherte Person erhält bezahlten Urlaub.

Resultat:

  • Es handelt sich grundsätzlich um einen Berufsunfall (BU).
  • Bei Unfällen während der Freizeit handelt es sich um Nichtberufsunfälle (NBU). Bei einem ein- oder mehrtätigen Seminar beginnt die Freizeit, jedenfalls im Normalfall, erst, wenn die Tagesarbeit abgeschlossen ist; d. h. am Ende des Seminars oder bei der Rückkehr ins Hotelzimmer. Bei Pausen während des Seminars handelt es sich um Berufsunfälle (BU).