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Überentschädigung gemäss Art. 69 ATSG
Rückwirkende Periode vom 04.03.2024 bis 31.12.2025
- Heute ist der 15.12.2025
- Unfall: 01.03.2024
- Arbeitsunfähigkeit: 100 %
- UVG-Taggeld: Fr. 83.29
- Rückwirkende IV-Renten vom 01.03.2025 bis 31.12.2025: Fr. 16'990.00 (10 x Fr. 1'699.00)
- Monatliche IV-Rente ab 01.01.2026: Fr. 1'752.00
- Mutmasslich entgangener Verdienst 2024: Fr. 38'000:00 / 2025: Fr. 39'000.00 / 2026: Fr. 40'000.00
Ihr nächster Schritt
- Es gilt nun die Überentschädigungsberechnung ab 01.01.2026 vorzunehmen.
- Wir gehen davon aus, dass die versicherte Person weiterhin 100 % arbeitsunfähig ist.