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Überentschädigung gemäss Art. 69 ATSG

Rückwirkende Periode vom 04.03.2024 bis 31.12.2025

  • Heute ist der 15.12.2025
  • Unfall: 01.03.2024
  • Arbeitsunfähigkeit: 100 %
  • UVG-Taggeld: Fr. 83.29
  • Rückwirkende IV-Renten vom 01.03.2025 bis 31.12.2025: Fr. 16'990.00 (10 x Fr. 1'699.00)
  • Monatliche IV-Rente ab 01.01.2026: Fr. 1'752.00
  • Mutmasslich entgangener Verdienst 2024: Fr. 38'000:00 / 2025: Fr. 39'000.00 / 2026: Fr. 40'000.00

Ihr nächster Schritt

  • Es gilt nun die Überentschädigungsberechnung ab 01.01.2026 vorzunehmen.
  • Wir gehen davon aus, dass die versicherte Person weiterhin 100 % arbeitsunfähig ist.

Bitte nehmen Sie diese Berechnung vor.