Hauptinhalt

Anspruch auf eine BVG-Invalidenrente: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Die versicherte Person war während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig.
  • Bei Eintritt der relevanten Arbeitsunfähigkeit bestand eine Einbusse am funktionellen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich von mindestens 20 %.
  • Im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, die die Invalidität zur Folge hat, bestand ein Vorsorgeverhältnis bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
  • Es besteht ein sachlicher und ein zeitlicher Zusammenhang zwischen relevanter Arbeitsunfähigkeit und resultierender Invalidität.
  • Es liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor.
  • Invaliditätsgrad: Das Valideneinkommen wurde korrekt beurteilt; das Invalideneinkommen jedoch nicht.

Resultat

  • Die Festsetzung des Invalideneinkommen gemäss Art. 8 ATSG entspricht nicht dem Gesetz bzw. der Rechtsprechung.
  • Eine Einsprache gegen den Entscheid der IV-Stelle ist angezeigt.