Hauptinhalt
Anspruch auf eine BVG-Invalidenrente: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Die versicherte Person war während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig.
- Bei Eintritt der relevanten Arbeitsunfähigkeit bestand eine Einbusse am funktionellen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich von mindestens 20 %.
- Im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, die die Invalidität zur Folge hat, bestand ein Vorsorgeverhältnis bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
- Es besteht ein sachlicher und ein zeitlicher Zusammenhang zwischen relevanter Arbeitsunfähigkeit und resultierender Invalidität.
- Es liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor.
- Invaliditätsgrad: Das Valideneinkommen wurde korrekt beurteilt; das Invalideneinkommen jedoch nicht.
Resultat
- Die Festsetzung des Invalideneinkommen gemäss Art. 8 ATSG entspricht nicht dem Gesetz bzw. der Rechtsprechung.
- Eine Einsprache gegen den Entscheid der IV-Stelle ist angezeigt.