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UVG-Deckungsprüfung
Ihre bisherige Eingabe:
- Der Unfallbegriff ist nicht erfüllt.
- Es liegt eine Listenverletzung vor.
- Es liegt keine Absicht und kein Eventualvorsatz vor.
Prüfung einer unfallähnlichen Körperschädigung:
Bei der versicherten Person und beim behandelnden Arzt haben Sie die notwendigen Abklärungen vorgenommenen!
Frage z. B. an den beratenden Arzt:
Ist die Listenverletzung im gesamten Ursachenspektrum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu mehr als 50 % auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen? Wir bitten Sie, die Antwort zu begründen.
Lässt sich kein initiales Ereignis erheben oder lediglich ein solches ganz untergeordneter resp. harmloser Art, so vereinfacht dies zwangsläufig in aller Regel den Entlastungsbeweis des Unfallversicherers.