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Unfallähnliche Körperschädigung (UKS) / Listenverletzungen

Inhalt

 

In Kürze

  • Unfallähnliche Körperschädigung (UKS)

Gesetzliche Bestimmung

  • Unfallähnliche Körperschädigung (UKS) gemäss Art. 6 Abs. 2 UVG

Beziehung zum Unfallbegriff und Entscheidungsdiagramm

  • Keine subsidiäre Haftung der UKS zum Unfallbegriff
  • Entscheidungsdiagramm

Listenverletzungen

  • Hauptbefund als Listenverletzung
  • Knochenbrüche
  • Verrenkungen von Gelenken
  • Meniskusrisse
  • Muskelrisse
  • Muskelzerrungen
  • Sehnenrisse
  • Bandläsionen
  • Trommelfellverletzungen

Rechtsprechung zur generellen Deckungsprüfung 

  • Bedeutung initialen Ereignis / Deckungsprüfungen 
  • Vorwiegende Verursachung heisst Vorzustand (Abnützung/Erkrankung) grösser 50 %
  • Terminierung bei Wegfall der natürlichen Kausalität

Mögliche Fragen an versicherte Person und beratender Arzt

  • Zusatzfragen zur Unfallmeldung an die versicherte Person
  • Massgebende Fragen an den beratenden Arzt

Weitere Themen

  • Nicht unfallbedingte Schäden an Sachen
  • Übergansbestimmungen

Rechtsprechung und Praxis zu konkreten Leistungsfällen in chronologischer Reihenfolge

  •  
  • Beim Basketballspielen Achillessehnenruptur eines 33-jährigen Versicherten
  • Rotatorenmanschettenläsion beim Turnen an einer Reckstange
  • Rotatorenmanschettenruptur durch blockiertes Vorderrad beim Mountainbiken
  • Sehnenriss beim Tragen von Skier
  • Achillessehnenruptur bei einer Sprungfolge im langen Sprungseil
  • Steissbeinfraktur während einer Geburt
  • Schulterverletzung beim Hochheben einer Schutzhaube
  • Rippenbruch nach starkem Niesen bzw. Husten
  • Achillessehnenruptur bei einer Stop-and-Go-Bewegung
  • Schulterverletzung beim planmässigen Heben einer schweren Kartonschachtel
  • Spitalbett verschieben mit Zwick in der Schulter
  • An schwerem Seil gezogen mit Schulterverletzung
  • Ball in der Luft fangen mit Knieverletzung bei der Landung

Expertensysteme: Unfallbegriff und unfallähnliche Körperschädigung 

  • Diese Applikation beurteilt, ob der Unfallbegriff erfüllt ist oder eine gedeckte unfallähnliche Körperschädigung vorliegt.

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