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Feststellung des Unfalls / Mitwirkungspflicht / Nachweis eines Unfalls

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Unfallmeldung gemäss Art. 45 UVG
  • Versäumnis der Unfallmeldung gemäss Art. 46 UVG
  • Autopsie gemäss Art. 47 UVG
  • Unfallmeldung gemäss Art. 53 UVV
  • Mitwirkung der Behörden gemäss Art. 54 UVV 
  • Mitwirkung des Versicherten oder seiner Hinterlassenen gemäss Art. 55 UVV
  • Mitwirkung des Arbeitgebers, der zuständigen Stelle der ALV oder der zuständigen Durchführungsstelle der IV gemäss Art. 56 UVV 
  • Kostenvergütung gemäss Art. 58 UVV
  • Autopsie und ähnliche Eingriffe gemäss 60 UVV

Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge 

  • Rückforderung des Taggeldbetrages infolge einer absichtlich falschen Unfallmeldung
  • Unfall lässt sich nur selten durch medizinische Feststellungen nachweisen
  • Widersprüchliche Angaben  
  • Falsche Unfallmeldung  
  • Voraussetzung für die Sanktion gemäss Art. 46 Abs. 2 UVG 
  • Unvollständige, ungenaue oder widersprüchliche Angaben zum Unfallgeschehen
  • Vermutung eines Unfalles genügt nicht für dessen Nachweis
  • Zwei Beispiele nicht erfüllter Unfallbegriffe inkl. Grundsatz
  • Strafbare Körperverletzungen
  • Unentgeltliche Mitwirkung der Behörden  

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