Hauptinhalt
Teuerung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungent
- Anpassung der Renten an die Teuerung gemäss Art. 34 UVG
- Berechnungsgrundlagen gemäss Art. 44 UVV
- Bemessung beim Wiederaufleben des Rentenanspruchs gemäss Art. 45 UVV
- Berechnung derKomplementärrenten im Allgemeinen gemäss Art. 31 UVV
- Verordnung 23 über Teuerungszulagen an Rentnerinnen und Rentner im UVG
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Zeitpunkt der Teuerungsanpassung bei Komplementärrenten
- Grundsatz zur Teuerungszulage bei Komplementärrenten
Teuerungszulagen an UVG-Rentner/innen ab 01.01.2023
- Rundschreiben UVG 2022-07 des SVV vom 01.12.2022
Teuerungszulagen von 1984 bis 2022 gemäss aufgehobenen Verordnungen 09, 07, 05 und 03
- Tabelle B (ohne freiwillige Versicherung)
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