Hauptinhalt
Sachschaden
Inhalt
- Sachschaden gemäss Art. 12 UVG
- Voraussetzung für die Übernahme von Sachschäden
- Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen
- Kleidungs- und Schmuckstücke
- Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen
- Bruch einer Prothese
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