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Aussergewöhnliche Gefahren (u. a. Schlägereien und starke Provokationen)

Inhalt

 

In Kürze

  • Aussergewöhnliche Gefahren

Gesetzliche Bestimmungen

  • Aussergewöhnliche Gefahren gemäss Art. 39 UVG
  • Söldner, Terror und Banden  gemäss Art. 49 Abs. 1 UVV 
  • Schlägereien, starke Provokationen, Teilnahme an Unruhen gemäss Art. 49 Abs. 2 UVV 

Grundsätze

  • Definition Schlägerei / Rauferei
  • Definition starke Provokation
  • Einfluss von Alkoholkonsum auf die Kürzung
  • Bindung an das Urteil des Strafgerichts

Beispiele in chronologischer Reihenfolge

  • Beruhigungsversuch zwischen Streitenden
  • Nach Diebstahl Versuch des Versicherten, seinen Besitz vom Dieb wieder zu entreissen
  • Randalierer mit Aggressionspotenzial
  • Versuch, im Gespräch das Problem zu lösen
  • Mehrmals als Schlampe beschimpft
  • Hilfeleistung des Vaters mit Eingreifen
  • Rückkehr an den Tatort mit Risiko der erneuten Begegnung
  • Zeigen des Stinkefingers / obszöne Geste
  • Vom verbalen Streit zur Messerstecherei
  • Absoluter Gewaltexzess der Täter
  • Unachtsamkeit auf der Flucht
  • Schiesserei

Expertensysteme: Kürzung und Verweigerung der Versicherungsleistungen

  •  Diese Applikation beurteilt, ob und wie die Leistungen zu kürzen oder zu verweigern sind.

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