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Überentschädigung gemäss Art. 69 ATSG

Rückwirkende Periode vom 04.03.2024 bis 31.12.2025

  • Heute ist der 15.12.2025
  • Unfall: 01.03.2024
  • Arbeitsunfähigkeit: 100 %
  • UVG-Taggeld: Fr. 83.29
  • Rückwirkende IV-Renten vom 01.03.2025 bis 31.12.2025: Fr. 16'990.00 (10 x Fr. 1'699.00)
  • Monatliche IV-Rente ab 01.01.2026: Fr. 1'752.00
  • Mutmasslich entgangener Verdienst 2024: Fr. 38'000:00 / 2025: Fr. 39'000.00 / 2026: Fr. 40'000.00

Ihr zweiter Schritt

 

Für die rückwirkende Periode vom 04.03.2024  bis 31.12.2025 (Globalmethode ab Beginn des Taggeldanspruchs) gilt es

  • den mutmasslich entgangenen Verdienst,
  • das Total der UVG-Taggeldleistungen
  • sowie der Rentenleistungen der IV

zu bestimmen. 

 

Bitte nehmen Sie diese Berechnungen vor.

Hinweise für die Berechnungen:

  • Für die Periode vom 04.03.2024 bis 31.12.2025 haben Sie gemäss Ihrem EDV-System 668 Tage UVG-Taggelder bezahlt.
  • Die Periode vom 04.03.2024 bis 31.12.2024 hat 303 Tage.
  • Ein ganzes Jahr hat für die Berechnungen immer 365 Tage.