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Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Der Unfall ereignete sich als Motorfahrzeuglenker mit einem Alkoholisierungsgrad bis 0.79 Promille.
Resultat bei NBU:
Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 2 UVG: Grobfahrlässigkeit
- Heilungskosten: Keine Kürzung
- Taggelder: Kürzung während der ersten zwei Jahre nach dem Unfall
Umfang der Kürzung der Taggelder: Praxis und Rechtsprechung
Rechtliche Grundlage bei Rasern: Art. 37 Abs. 3 UVG: Vergehen
- Heilungskosten: Keine Kürzung
- Geldleistungen: Kürzung
Umfang der Kürzung der Geldleistungen bei Rasern: Praxis und Rechtsprechung
Resultat bei BU:
Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 2 UVG: Grobfahrlässigkeit
- Heilungskosten: Keine Kürzung
- Geldleistungen: Keine Kürzung
Rechtliche Grundlage bei Rasern: Art. 37 Abs. 3 UVG: Vergehen
- Heilungskosten: Keine Kürzung
- Geldleistungen: Kürzung
Umfang der Kürzung der Geldleistungen bei Rasern: Praxis und Rechtsprechung