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Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen: Dossierbeleg

Zusammenfassung Ihrer Eingabe:

  • Der Unfall ereignete sich als Motorfahrzeuglenker mit einem Alkoholisierungsgrad bis 0.79 Promille.

Resultat bei NBU:

 

Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 2 UVG: Grobfahrlässigkeit 

  • Heilungskosten: Keine Kürzung
  • Taggelder: Kürzung während der ersten zwei Jahre nach dem Unfall 

Umfang der Kürzung der Taggelder: Praxis und Rechtsprechung

 

 

Rechtliche Grundlage bei Rasern: Art. 37 Abs. 3 UVG: Vergehen 

  • Heilungskosten: Keine Kürzung
  • Geldleistungen: Kürzung

Umfang der Kürzung der Geldleistungen bei Rasern: Praxis und Rechtsprechung

Resultat bei BU:

 

Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 2 UVG: Grobfahrlässigkeit 

  • Heilungskosten: Keine Kürzung
  • Geldleistungen: Keine Kürzung 

 

Rechtliche Grundlage bei Rasern: Art. 37 Abs. 3 UVG: Vergehen 

  • Heilungskosten: Keine Kürzung
  • Geldleistungen: Kürzung

Umfang der Kürzung der Geldleistungen bei Rasern: Praxis und Rechtsprechung