Hauptinhalt
Wiedereröffnung: Grundfall, Rückfall oder Spätfolge?
Ihr Eingabe:
- Die Erledigung des Dossiers erfolgte seinerzeit durch eine Verfügung, die in Rechtskraft erwachsen ist.
Resultat:
- Die weitere Fallbearbeitung ist als Rückfall oder Spätfolge gemäss Art. 11 UVV zu prüfen.
Detaillierte Rechtsprechung: UVG > Rückfälle und Spätfolgen