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Wiedereröffnung: Grundfall, Rückfall oder Spätfolge?

Ihr Eingabe:

  • Die Erledigung des Dossiers erfolgte seinerzeit durch eine Verfügung, die in Rechtskraft erwachsen ist.

Resultat:

  • Die weitere Fallbearbeitung ist als Rückfall oder Spätfolge gemäss Art. 11 UVV zu prüfen.

Detaillierte Rechtsprechung: UVG > Rückfälle und Spätfolgen