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Anzeigepflichtverletzung: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Es wurde eine erhebliche Gefahrentatsache unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen.
- Die Gesundheitserklärung ist datiert bis 31.12.2005.
- Das massgebende Reglement der beruflichen Vorsorge liegt vor.
- Das Reglement sieht eine Kündigung vor.
Resultat:
Wenn sich die unrichtig mitgeteilte oder verschweigende Gefahrentatsache auf die aktuellen Beschwerden auswirkt; d. h. die Kausalität liegt vor:
- Die Risikoleistungen werden (nur) gemäss BVG (Obligatorium) gewährt.
Wenn sich die unrichtig mitgeteilte oder verschweigende Gefahrentatsache auf die aktuellen Beschwerden nicht auswirkt; d. h. die Kausalität liegt nicht vor:
- Die Risikoleistungen werden gemäss Plan (Überobligatorium) gewährt.