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Anspruch auf eine BVG-Invalidenrente

Ihre bisherige Eingabe:

  • Die versicherte Person war während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig.
  • Bei Eintritt der relevanten Arbeitsunfähigkeit bestand eine Einbusse am funktionellen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich von mindestens 20 %.
  • Im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, die die Invalidität zur Folge hat, bestand ein Vorsorgeverhältnis bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
  • Es besteht ein sachlicher und ein zeitlicher Zusammenhang zwischen relevanter Arbeitsunfähigkeit und resultierender Invalidität.
  • Es liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor.
  • Invaliditätsgrad: Das Valideneinkommen wurde korrekt beurteilt.

8. Schritt: Invalideneinkommen

  

Wurde das Invalideneinkommen wurde durch die IV-Stelle korrekt festgesetzt?