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Invaliditätsgrad > Invalideneinkommen
Inhalt
In Kürze
- Invalideneinkommen
Gesetzliche Bestimmung
- Invalideneinkommen gemäss Art. 16 ATSG
Grundsätze der Rechtsprechung in systematischer Reihenfolge
- Grundsatz des Invalideneinkommens
- Tatsächliche Verhältnisse als Invalideneinkommen
- Teilzeitbeschäftigte
- Voraussetzungen, um Zusatzeinkommen als Invalideneinkommen zu berücksichtigen
- DAP-Löhne der Suva
- Salärempfehlungen
Bestimmung des Kompetenzniveaus bei der Anwendung der Tabellenlöhne
- Expertenwissen und Berufserfahrung = Kompetenzniveau 3 + 4
- Berufserfahrung / Besondere Fertigkeiten = Kompetenzniveau 2
- Weitere Beispiele von Kompetenzniveau 2
- Nach der Lehre nicht regelmässig gearbeitet = Kompetenzniveau 2
- Abgrenzung zwischen Kompetenzniveau 2 und 1
- Langjährige, vielseitige Kenntnisse innerhalb der Baubranche eines flexiblen Versicherten = KN 1
- Sanitärinstallateur mit langjähriger Erfahrung ohne Führung = Kompetenzniveau 1
- Mittelschwere Tätigkeiten bei mannigfaltigen Beschäftigungen = Kompetenzniveau 1
- Trotz jahrelanger Berufserfahrung = Kompetenzvieau 1
- Leichte und intellektuell nicht anspruchsvolle Arbeiten = Kompetenzvieau 1
- Minimalausbildung = Kompetenzniveau 1
- Ausbildung 'on the job' = Kompetenzniveau 1
Pdf-Datei
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